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Bundeseigene Miet-Parkplätze werden um die Mehrwertsteuer verteuert


MEDIENMITTEILUNG

Bundeseigene Miet-Parkplätze werden um die Mehrwertsteuer verteuert

29. Nov 2002 (EFD) Angestellte der Bundesverwaltung, die bundeseigene
Parkplätze mieten, haben künftig die Mehrwertsteuer auf der Miete zu
übernehmen. Der Bundesrat hat die Änderungen der entsprechenden Verordnungen
gutgeheissen.

Das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom Januar 2001 hält unter
anderem fest, dass die Vermietung sämtlicher nicht im Gemeingebrauch
stehender Parkplätze im Eigentum des Bundes zu versteuern ist. Diese
Steuerbelastung von 7,6 Prozent soll nicht vom Bund, sondern von den
Angestellten des Bundes, welche die Parkplätze mieten, getragen werden.
Diese Überwälzung bringt dem Bund Mehreinnahmen von 200'000 Franken im Jahr;
ausserdem - so die Überlegungen des Bundesrates - stehe die daraus
resultierende Verteuerung der Parkplätze auch im Interesse des
Umweltschutzes und der Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Verordnungen über die
Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung und bei den
Eidgenössischen Rekurs- und Schiedskommissionen gutgeheissen.

Auskunft:
Bettina Hahnloser, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel.: 031 325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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