Asylinitiative:
Bundeskanzlei ersucht Kantone um Nachzählung
Stadt Bern zählt ihre Stimmzettel zur
Eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November über die Asylinitiative
nach
Die Bundeskanzlei hat mit Befriedigung zur
Kenntnis genommen, dass die Stadt Bern ihre Stimmzettel zur Eidgenössischen
Volksinitiative vom vergangenen Wochenende über die Asylinitiative von Hand
nachzählt. Gleichzeitig hat sie in einem Schreiben an die Staatskanzleien die
Kantone ersucht, bei ihren Gemeinden die angewandte Methode zur Eruierung der
Ja- und der Nein-Stimmen abzuklären und dort, wo nötig, eine gesetzeskonforme
Nachzählung zu veranlassen.
Die Stadt Bern hatte die eingegangenen
gültigen Stimmzettel zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom vergangenen
Wochenende nicht von Hand ausgezählt, sondern gewogen. Die alleinige Verwendung
technischer Hilfsmittel zwecks Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen
ist zwar nicht grundsätzlich verboten, doch bedarf sie laut Artikel 84 des
Bundesgesetzes über die Politischen Rechte der Genehmigung durch den Bundesrat.
Eine solche ist weder der Stadt Bern noch einer anderen Gemeinde oder einem
Kanton erteilt worden.
Die Bundeskanzlei bestreitet die Genauigkeit
der Abstimmungsergebnisse durch den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Waagen
oder Zählmaschinen nicht. Um aber keinerlei Zweifel an der Korrektheit des
Verfahrens und an der Richtigkeit des Abstimmungsresultats vom letzten
Wochenende (knappe Ablehnung der Asylinitiative) aufkommen zu lassen, hat sich
Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz am Dienstag in einem Schreiben an alle
Staatskanzleien gewandt. Darin ersucht sie die Kantone, bei ihren Gemeinden
nachzufragen, welche Methode für die Erhebung der Ja- und der Nein-Stimmen
angewandt worden sind. Ueberall dort, wo ausschliesslich technische Hilfsmittel
zur Anwendung gelangten, soll eine gesetzeskonforme Nachzählung von Hand
veranlasst werden. Nur so kann laut Bundeskanzlerin Huber-Hotz die
Glaubwürdigkeit des Staates und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das
Abstimmungsverfahren gewahrt bleiben.
Bern, 26. November 2002
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information &
Kommunikation