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Schweiz - EU: Bilaterale Verhandlungen II zur Zinsenbesteuerung - Gespräch auf Ministerebene


MEDIENMITTEILUNG

Schweiz - EU: Bilaterale Verhandlungen II zur Zinsenbesteuerung - Gespräch
auf Ministerebene

22. Nov 2002 (EFD) Bei einer Standortbestimmung auf Ministerebene haben
EU-Kommissar Frits Bolkestein, der dänische Finanzminister Thor Pedersen
(EU-Präsidentschaft) und der Bundespräsident der schweizerischen
Eidgenossenschaft Kaspar Villiger am 21. November in Zürich einerseits
Verhandlungsfortschritte und eine Annäherung der Standpunkte festgestellt.
Andererseits bestehen noch wichtige Differenzen.

EU-Kommissar Frits Bolkestein, der dänische Finanzminister Thor Pedersen
(EU-Präsidentschaft) und der Bundespräsident der schweizerischen
Eidgenossenschaft Kaspar Villiger haben über den Stand der Verhandlungen
über die Zinsenbesteuerung diskutiert.Bei den Verhandlungen mit der Schweiz
und anderen Drittländern geht es gemäss Feira-Beschluss des EU-Ministerrats
vom Sommer 2000 um Massnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen
Besteuerung von Zinserträgen von EU-Bürgern, die gegenüber der von der EU
geplanten Zinsenbesteuerungs-Richtlinie gleichwertig sind.

Basis der Standortbestimmung war ein Lösungskonzept der Schweiz. Die
Gesprächsteilnehmer haben übereinstimmend festgestellt, dass im Verlauf der
letzten Wochen dank intensiver und lösungsorientierter Arbeit substanzielle
Fortschritte erzielt werden konnten. Sowohl aus der Sicht der Kommission und
des EU-Vorsitzes als auch aus der Sicht der Schweiz haben sich die
Standpunkte weiter angenähert.

Kernstück des in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU
erarbeiteten Lösungskonzepts ist ein Steuerrückbehalt (Zahlstellensteuer).
Hier wäre die Schweiz bereit, den von der EU für sich selber gewählten
Steuersatz bis hinauf zu 35% zu übernehmen. Dieser Rückbehalt bewirkt eine
automatische Besteuerung der betroffenen Zinserträge zu Gunsten der EU
Mitgliedstaaten. Die Verhandlungen betreffen zudem die Möglichkeit, dass
ausländische Bankkunden selber zwischen dem Steuerrückbehalt und einer
Meldung an die Steuerbehörden wählen können. Weitere Verhandlungspunkte sind
eine Revisionsklausel ohne präjudizierende Wirkung sowie das Leisten von
Amtshilfe auf Anfrage bei Steuerbetrug. Diese Amtshilfe würde über den
Geltungsbereich der geplanten EU-Richtlinie hinaus nicht nur bei
Steuerbetrug für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen
gelten.

Die Forderungen der EU bezüglich Informationsaustausch gehen jedoch nach wie
vor klar über den Spielraum der Schweiz hinaus. Hierzu verbleiben
Differenzen. Bei den Verhandlungen gilt es einerseits, die Anliegen der EU
zu erfüllen, andererseits muss das Lösungskonzept das schweizerische
Rechtssystem respektieren, zumal die offerierte Zahlstellensteuer "eine
grosszügige und problemlösende Antwort auf das von der EU geltend gemachte
Anliegen" und "eine Preisgabe des Bankgeheimnisses innenpolitisch
chancenlos" sei, wie Bundespräsident Villiger festhielt. Bei der Frage, ob
die EU ihre Zinsenbesteuerungsrichtlinie wie geplant erlassen will, wird sie
gemäss Feira-Beschluss nicht nur die Gleichwertigkeit der von der Schweiz
vorgesehenen Massnahmen zu bewerten haben, sondern auch die
Verhandlungsergebnisse mit den übrigen Drittstaaten, worunter die USA.

Als nächster Schritt wird nun die EU-Kommission zuhanden des
Ecofin-Ministerrats einen Bericht über die Verhandlungen mit den
Drittstaaten unterbreiten. Die Offerte der Schweiz basiert auf der Annahme,
dass die EU die Zinsenbesteuerungs-Richtlinie wie geplant beschliesst. Vor
diesem Hintergrund wird der Bundesrat zu gegebener Zeit und im Lichte des
Gesamtergebnisses der "Bilateralen II" zu evaluieren haben, ob die
Voraussetzungen für den Verhandlungsabschluss im Dossier Zinsenbesteuerung
gegeben sind.

Auskunft: Kommunikation Eidg. Finanzdepartement EFD

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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