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Entwicklungszusammenarbeit: Der Bundesrat genehmigt neue Botschaft über die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.11.2002

Entwicklungszusammenarbeit: Der Bundesrat genehmigt neue Botschaft
über die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen

An der Sitzung vom 20. November 2002 hat der Bundesrat beschlossen,
seine «Botschaft über die Weiterführung der Finanzierung von
wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit» dem Parlament zur Genehmigung zu
unterbreiten.

Der Bundesrat beantragt einen sechsten Rahmenkredit in Höhe von 970
Millionen Franken. Mit diesem neuen Rahmenkredit können für eine Dauer
von mindestens fünf Jahren ab dem Inkrafttreten neue Verpflichtungen
eingegangen werden.
Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen sind ein wichtiger
Teil der schweizerischen Entwicklungspolitik (rund 15 % der
öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz).

Diese Massnahmen werden im Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die
internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
beschrieben. Die Botschaft bekräftigt den Willen, in den
Entwicklungsländern ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu
begünstigen und deren Integration in den Welthandel zu fördern. Im
Mittelpunkt steht dabei die Bekämpfung der Armut. Das Vorgehen
orientiert sich an folgenden Angelpunkten:

- Unterstützung der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für ein
nachhaltiges Wachstum und für die Armutsbekämpfung;
- Stärkung und Ausbau des Privatsektors, insbesondere der kleinen und
mittleren Unternehmen;
- Förderung der Integration in den Welthandel und einer nachhaltigen
Entwicklung;
- Auf- und Ausbau von leistungsfähigen und dauerhaften
Basisinfrastrukturen;
- Verstärkung der Kohärenz der Politikbereiche und Verbesserung der
Wirksamkeit der Entwick-lungshilfe.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements (EVD) ist mit der Umsetzung dieser
Massnahmen betraut.
Mit dem Entscheid, diesen sechsten Rahmenkredit dem Parlament zu
unterbreiten, unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung der
öffentlichen Entwicklungshilfe, die eine Hebelwirkung entfalten und
die Entwicklung des Privatsektors vorantreiben soll. Letzteres ist
eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen
und die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Partnerländern. Der
Bundesrat weist auch auf die Notwendigkeit hin, die Kohärenz zwischen
der Aussenpolitik der Schweiz und ihrer Entwicklungshilfepolitik
laufend zu überprüfen.

Auskünfte:
Brigitte Chassot, seco, Entwicklung und Transition, Tel. 031 324 08 58
oder  
Christian Hofer, seco, Tel. 031 324 09 10