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Grosser Korrekturbedarf für den Finanzplan - Bundesrat leitet Entlastungsprogramm 04 ein

MEDIENMITTEILUNG

Grosser Korrekturbedarf für den Finanzplan - Bundesrat leitet
Entlastungsprogramm 04 ein

20. Nov 2002 (EFD) Der Finanzplan des Bundes muss bis 2007 um jährlich bis
zu 1,6 Milliarden Franken entlastet werden. Damit soll eine Neuverschuldung
vermieden und Handlungsspielraum für Prioritäten geschaffen werden. Das hat
die vom Bundesrat im Rahmen seiner Klausursitzung vorgenommene
finanzpolitische Standortbestimmung ergeben. Gestützt auf ihren heutigen
Vorgehensentscheid will die Regierung zu Beginn des kommenden Jahres die
Grundzüge eines konkreten Entlastungsprogramms festlegen. Die Bundeskanzlei
und die Departemente werden anschliessend konkrete Entlastungsvorschläge
ausarbeiten. Die nötigen Gesetzesänderungen sollen den eidg. Räten im März
2004 gemeinsam mit der Legislaturplanung und dem Legislaturfinanzplan
unterbreitet werden.

Gemäss den Anforderungen der Schuldenbremse muss der Bundeshaushalt über
einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen abschliessen. Weil sich bereits
heute massive Plafondsüberschreitungen im Legislaturfinanzplan anzeigen,
will der Bundesrat rechtzeitig die nötigen Massnahmen einleiten, damit
einerseits eine unzulässige Neuverschuldung vermieden und anderseits
dringend nötige Spielräume für Prioritäten geschaffen werden können. Im
ungünstigsten Fall (keine Entlastungen beim gleichzeitigen Eintreten aller
heute abschätzbaren Mehrausgaben) ist bis 2006 mit Überschreitungen von bis
zu über 3 Milliarden Franken zu rechnen. Bis zu einem Umfang von 1,6
Milliarden soll die Entlastung des Bundeshaushaltes über eine Reduktion der
Ausgaben erfolgen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die Departemente und
die Bundeskanzlei beauftragt, unter der Federführung des EFD gemeinsam ein
Entlastungsprogramm auszuarbeiten, von dem sämtliche Bereiche inklusive die
in der Finanzplanung festgehaltenen Wachstums-Schwerpunkte betroffen sind.
Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden sollen indes nach
Möglichkeit vermieden werden. Sollte der Entlastungsbedarf aufgrund
parlamentarischer Entscheide - so zu den MWSt-Anteilen des Bundes für AHV
und IV, zum Sozialziel bei den Prämienverbilligungen im Bereich der
Krankenversicherung oder zum Steuerpaket - auf über 1,6 Milliarden
ansteigen, wird der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer beantragen.
Eine solche wäre auch nötig, wenn einzelne Bundessteuern strukturell
einbrechen würden.

Eine erste Aussprache über die inhaltlichen Grundzüge des
Entlastungsprogramms will der Bundesrat zu Beginn des kommenden Jahres
führen. Erst dann wird absehbar sein, in welchen Bereichen echte
Sparleistungen oder ein vermindertes Wachstum vorgeschlagen werden. Gestützt
darauf werden die Bundeskanzlei und die Departemente konkrete Vorschläge
auszuarbeiten haben. Eng begleitet wird der Prozess von der
Interdepartementalen Arbeitsgruppe Schuldenbremse, die unter dem Vorsitz des
Direktors der Eidg. Finanzverwaltung steht. Der Zeitplan sieht vor, das
Entlastungsprogramm im März 2004 gemeinsam mit dem Legislaturprogramm
2003-2007 und dem Legislaturfinanzplan zuhanden der eidg. Räte zu
verabschieden.

Vorschläge von Dritten miteinbezogen

Mit seiner finanzpolitischen Standortbestimmung hat der Bundesrat
gleichzeitig auf eine Interpellation von Ständerat Peter Briner (FDP/SH)
geantwortet. Briner hatte die Landesregierung um eine Stellungnahme zum
Ausgabenkonzept der economiesuisse gebeten. Das Konzept wird vom Bundesrat -
wie von der economiesuisse deklariert - als Diskussionsbeitrag betrachtet.
Im Rahmen der Entlastungspaket werden die Vorschläge von economiesuisse -
zusammen mit Studien, Einschätzungen und Vorschlägen von anderer Seite -
eingehend geprüft.

Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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