Medienmitteilung
Politische
Grundsatzdiskussion Ende Januar 2003 – Bundesrat legt Vorgehen
bei der Legislaturplanung 2003 – 2007 fest
Der Bundesrat hat sich am Mittwoch,
20.November 2002, mit der Legislaturplanung 2003 – 2007 befasst und das Vorgehen
festgelegt. Am 29.Januar 2003 will er in einer Klausursitzung eine politische
Grundsatzdiskussion führen mit dem Ziel, erste strategische Vorgaben für die
kommende Vier-Jahres-Planung zu verabschieden. Im Verlauf des nächsten Jahres
soll dann auch mit den Kantonen eine Aussprache geführt
werden.
Der Bundesrat will bei der Legislaturplanung
2003-2007 nach demselben Top-down-Verfahren vorgehen wie vor acht und vier
Jahren, da sich dieses bewährt hat. Das heisst, dass den Mitgliedern des
Bundesrates nun bis Mitte Januar 2003 Zeit eingeräumt wird, um individuelle
Beiträge aus strategischer Sicht zu formulieren. Diese werden dann von der
Bundeskanzlei zusammengefasst und für die Aussprache vom 29. Januar 2003
aufgearbeitet.
Die Beiträge der Bundesratsmitglieder sollen
politische Leitlinien, wichtige Ziele und zugeordnete prioritäre Massnahmen
beinhalten. In der Klausur vom 29. Januar 2003 wird dann aufgrund dieser
Berichte eine politische Grundsatzdiskussion geführt – mit dem Ziel, erste
strategische Vorgaben für die nächste Legislaturperiode (2003-2007) zu
verabschieden.
Breite Palette von
Planungsgrundlagen
Als Planungsgrundlagen stehen den
Departementen und der Bundeskanzlei unter anderem die folgenden Dokumente zur
Verfügung: der Bericht des Perspektivstabes zu den Herausforderungen 2003–2007,
der aussenpolitische Bericht 2000, der Integrationsbericht 1999, das
Finanzleitbild 1999, der Wachstumsbericht 2002, das Aussprachepapier über
Auswirkungen der demographischen Entwicklung, die Strategie Nachhaltige
Entwicklung 2002, die Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 sowie der Sicherheitspolitische Bericht
2000 und das Armeeleitbild XXI.
Erneute Anhörung der
Kantone
Wie schon vor vier Jahren, will der Bundesrat
auch diesmal die Kantone im Rahmen der Legislaturplanung anhören. Der Zeitplan
sieht wie folgt aus:
* Ende Januar 2003 erhalten die Kantone als
Hintergrundmaterial und erste Reflexionsgrundlage den Bericht des
Perspektivstabes der Bundesverwaltung "Herausforderungen 2003 –
2007";
* Mitte Mai 2003 wird ihnen ein
Grundlagenpapier mit leitbildartigen Themen und offenen Fragen zugestellt,
welche als Diskussionsraster für die Aussprache mit dem
Bundesrat;
* Mitte November 2003 schliesslich findet
dann die Aussprache zwischen den Kantonsregierungen und einer Delegation des
Bundesrates statt.
Bern, 20. November 2002
Für Rückfragen:
Bundeskanzlei, Strategie und
Planung
André Nietlisbach, Tel. 031 / 322 38
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