Bundesrat macht sich für die
Volksrechte stark
Der Bundesrat
setzt sich mit Nachdruck für die Volksrechte ein. Wie bereits im Vorfeld der
eidgenössischen Volksabstimmung vom 12. März 2000 über die Initiative "für Beschleunigung der direkten
Demokratie" versprochen, möchte er Volksbegehren zügiger zur Abstimmung bringen.
Deswegen wendet er sich gegen gewisse Tendenzen im Parlament, bei
Volksinitiativen die Behandlungsfrist zu verlängern.
Laut
Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) müssen die Behörden
eidgenössische Volksinitiativen innert 39 Monaten Volk und Ständen samt ihrer
Stellungnahme zur Abstimmung vorlegen. Falls sie einen Gegenentwurf
unterbreiten, muss der Urnengang binnen 51 Monaten nach Einreichung der
Initiative stattfinden. Wenn aber ein (naturgemäss detaillierteres) Bundesgesetz
als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative ausgearbeitet wird, kann das
Parlament nach Art. 74 Abs. 2 BPR die Volksabstimmung ausnahmsweise aufschieben,
damit das Gesetz fertig beraten werden kann und Volk und Stände danach in voller
Kenntnis der verschiedenen Lösungen entscheiden können.
Der
Bundesrat tritt Versuchen entgegen, diese Ausnahmebestimmung über Gebühr
anzuwenden und damit Abstimmungen über Volksinitiativen zu verzögern. Damit
würden die Behörden ihre Glaubwürdigkeit gefährden. Der Bundesrat möchte
deshalb, dass ihn die Eidgenössischen Räte inskünftig zur Stellungnahme
einladen, bevor sie solche ausserordentliche Verlängerungsentscheide treffen.
Zudem müssten diese unbedingt die Ausnahme bleiben. Und schliesslich sollten die
Eidgenössischen Räte, wenn sie von der Ausnahme Gebrauch machen, das Ausmass der
zeitlichen Verzögerung bekanntgeben, damit Volk und Stände wissen, woran sie
sind.
Bern, 20. November 2002
Für Rückfragen:
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte
Hans-Urs Wili, Tel. 031 / 322 37 49