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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Medienmitteilung

Bundesrat macht sich für die Volksrechte stark

Der Bundesrat setzt sich mit Nachdruck für die Volksrechte ein. Wie bereits im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 12. März 2000 über die Initiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie" versprochen, möchte er Volksbegehren zügiger zur Abstimmung bringen. Deswegen wendet er sich gegen gewisse Tendenzen im Parlament, bei Volksinitiativen die Behandlungsfrist zu verlängern.

Laut Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) müssen die Behörden eidgenössische Volksinitiativen innert 39 Monaten Volk und Ständen samt ihrer Stellungnahme zur Abstimmung vorlegen. Falls sie einen Gegenentwurf unterbreiten, muss der Urnengang binnen 51 Monaten nach Einreichung der Initiative stattfinden. Wenn aber ein (naturgemäss detaillierteres) Bundesgesetz als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative ausgearbeitet wird, kann das Parlament nach Art. 74 Abs. 2 BPR die Volksabstimmung ausnahmsweise aufschieben, damit das Gesetz fertig beraten werden kann und Volk und Stände danach in voller Kenntnis der verschiedenen Lösungen entscheiden können.

Der Bundesrat tritt Versuchen entgegen, diese Ausnahmebestimmung über Gebühr anzuwenden und damit Abstimmungen über Volksinitiativen zu verzögern. Damit würden die Behörden ihre Glaubwürdigkeit gefährden. Der Bundesrat möchte deshalb, dass ihn die Eidgenössischen Räte inskünftig zur Stellungnahme einladen, bevor sie solche ausserordentliche Verlängerungsentscheide treffen. Zudem müssten diese unbedingt die Ausnahme bleiben. Und schliesslich sollten die Eidgenössischen Räte, wenn sie von der Ausnahme Gebrauch machen, das Ausmass der zeitlichen Verzögerung bekanntgeben, damit Volk und Stände wissen, woran sie sind.

Bern, 20. November 2002

Für Rückfragen:

Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte

Hans-Urs Wili, Tel. 031 / 322 37 49