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Schweiz beteiligt sich weiterhin an "Rückversicherung" für den Internationalen Währungsfonds


MEDIENMITTEILUNG

Schweiz beteiligt sich weiterhin an "Rückversicherung" für den
Internationalen Währungsfonds

20. Nov 2002 (EFD) Der Bundesrat befürwortet eine Verlängerung der Teilnahme
der Schweiz an den Allgemeinen und den Neuen Kreditvereinbarungen (AKV und
NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF). Diese beiden Vereinbarungen,
die Ende 2003 auslaufen, stellen eine eigentliche Rückversicherung für den
IWF dar. Im Falle einer Krise und bei eigener Mittelknappheit kann der IWF
damit auf Kreditlinien von maximal rund 66 Mrd. Fr. zurückzugreifen, wovon
die Schweiz 3 Mrd. Fr. leisten würde. Die Teilnahme der Schweiz erfolgt
durch die Schweizerische Nationalbank.

Die Schweiz ist als exportorientiertes Land mit bedeutendem Finanzplatz in
besonderem Masse an einem stabilen internationalen Finanzsystem
interessiert. Sie ist daher bereits 1984 den AKV beigetreten und ist seither
Mitglied der Zehnergruppe (G10). Unser Land war auch bei den 1997
gegründeten NKV von Anfang an dabei. Diese beiden Kreditvereinbarungen
wurden eingerichtet, um die Aktionsfähigkeit des IWF bei internationalen
Währungs- und Schuldenkrisen sicherzustellen. Seit Mitte der 1990er Jahre
traten solche Krisen wieder gehäuft auf. Zu ihrer Lösung waren zum Teil sehr
umfangreiche Kredite seitens des IWF notwendig. Trotz der seither
ergriffenen Massnahmen zur Verstärkung des internationalen Finanzsystems,
besonders im Bereich der Krisenprävention, können Finanzkrisen auch in
Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wird der IWF weiterhin auf ein
Rückversicherungssystem in Form der AKV und NKV angewiesen sein.

Die Mittel der AKV wurden letztmals 1998 gebraucht, um ein laufendes, vom
IWF unterstütztes Anpassungsprogramm für Russland zu finanzieren. Die
einzige Verwendung der NKV geht auf Dezember 1998 zurück, als ein
Beistandsabkommen des IWF mit Brasilien aufgestockt wurde.

Mit der Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den NKV hat der Bundesrat
auch der Aufnahme von Chile in die Vereinbarung zugestimmt. Chile ist damit
das erste lateinamerikanische Land, das sich an den NKV beteiligt. Für eine
Verlängerung der Teilnahme an den AKV ist noch die Zustimmung des Parlaments
erforderlich.

Auskunft:
Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 48

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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