Moderater Umgangston wird erwartet
MEDIENMITTEILUNG
Moderater Umgangston wird erwartet
20. Nov 2002 (EFD) Zieht die Verwaltung im Auftragsverhältnis Drittpersonen
für die Erledigung von Aufgaben bei, so ist sie für eine sorgfältige Auswahl
dieser Personen verantwortlich. Sie muss sich grundsätzlich darauf verlassen
können, dass die erteilten Aufträge professionell erfüllt werden, wozu
selbstverständlich auch ein moderater Umgangston gehört. Dies schreibt der
Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine Einfache Anfrage von
Nationalrätin Hildegard Fässler (SP/SG).
Hildegard Fässler hatte in ihrer Einfachen Anfrage vom Bundesrat wissen
wollen, ob sich die Bundesverwaltung darum kümmere, in welcher Art und in
welchem Ton beigezogene Dritte ihre Mandate handhaben würden. Sie führte an,
es sei ihr ein Fall bekannt, in welchem ein vom Bundesamt für Statistik
beauftragter Anwalt seine Rechnung an den Prozessgegner in ziemlich
unhöflicher Art formuliert und mit einer Zahlungsfrist von wenigen Tagen
versehen habe.
Der Bundesrat weist diese Darstellung zurück. Er hält fest, der im
betreffenden Fall geführte Briefwechsel sei in jeder Hinsicht innerhalb der
anwaltsüblichen Gepflogenheiten geblieben. Überdies habe der betreffende
Anwalt die Bundesinteressen sehr erfolgreich wahrgenommen. Es bestehe daher
kein Handlungsbedarf.
Auskunft:
Bruno Dorner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 90
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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