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Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger


MEDIENMITTEILUNG

Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz
der Bankeinleger

20. Nov 2002 (EFD) Das Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken
soll vereinfacht und vereinheitlicht werden: Der Bundesrat hat heute die
Botschaft zu einer Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Der Schutz der
Bankeinleger wird verbessert und dem Niveau der EU angepasst.

Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab die seinerzeitige Schliessung der Spar-
und Leihkasse Thun (SLT), welche in der Öffentlichkeit grosse Betroffenheit
auslöste und über die Landesgrenzen hinaus Wellen warf. Die Liquidation der
SLT ist noch heute nicht abgeschlossen und hat erneut zahlreiche
Verfahrensmängel aufgezeigt. Im Zuge dieser Ereignisse wurde auch der Ruf
nach einem verstärkten Schutz der Einleger laut. Der Bundesrat will nun die
in zahlreichen Erlassen verstreuten Bestimmungen zum Bankenkonkurs im
Bankengesetz zusammenfassen und auf das Wesentliche konzentrieren. Aufsicht,
Sanierung und Liquidation von Banken werden besser aufeinander abgestimmt
und unter die alleinige Zuständigkeit der Eidgenössischen Bankenkommission
(EBK) gestellt. Das neu eingeführte Sanierungsverfahren kann auf den
Einzelfall zugeschnitten werden. Ein Sanierungsbeauftragter erarbeitet unter
Anhörung der Gläubiger und Eigner einen Sanierungsplan, der von der EBK zu
genehmigen ist. Kommt keine Sanierung zustande, wird die Bank durch die EBK
liquidiert.

Auch der Einlegerschutz soll nach dem bundesrätlichen Vorschlag verbessert
werden. Gläubiger mit Einlagen bis zu 5000 Franken werden bei der
Liquidation einer Bank vor allen anderen Gläubigern befriedigt. Das
Konkursprivileg in der Höhe von 30'000 Franken wird auf sämtliche Einlagen
bei Banken erweitert. Schliesslich sollen die privilegierten Einlagen durch
eine nunmehr obligatorische, sich weitgehend auf eine Selbstregulierung der
Banken stützende Einlagensicherung geschützt werden, welche von der EBK zu
genehmigen ist. Es stellte sich die Frage, bis zu welchem Betrag die
privilegierten Einlagen durch das Sicherungssystem der Banken garantiert
werden können, ohne das Bankensystem als Ganzes in Gefahr zu bringen. Dieser
Betrag wurde auf vier Milliarden Franken angesetzt. Er ist damit vier Mal
höher als heute. Zudem werden die Banken verpflichtet, insgesamt die Hälfte
dieses Betrags mit zusätzlichen liquiden Mitteln zu unterlegen. Die Einleger
erhalten damit einen Schutz, der mit demjenigen in der EU vergleichbar ist.

Auskunft:

Bruno Dorner, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 61 90

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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