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Botschaft zum Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den Philippinen

Medienmitteilung          13. November 2002

Botschaft zum Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den
Philippinen

Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten ein Abkommen über Soziale
Sicherheit zwischen der Schweiz und den Philippinen unterbreitet. Es wurde
am 17. September 2001 unterzeichnet. Es handelt sich um den ersten Vertrag
mit einem asiatischen Staat.

Das Abkommen beruht auf international anerkannten Grundsätzen. Der sachliche
Geltungsbereich umfasst die Rechtsvorschriften der beiden Staaten im Bereich
der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ziel des Abkommens
ist es, eine möglichst weitgehende Gleichbehandlung der Angehörigen der
beiden Vertragsstaaten zu erreichen und insbesondere die Auslandzahlung der
Renten zu gewährleisten.

Es tritt in Kraft, nachdem die erforderlichen parlamentarischen
Genehmigungsverfahren in beiden Staaten abgeschlossen sein werden.

                        EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

                        Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:                        031 322 91 59

                        Kati Fréchelin

                        Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten

                        Bundesamt für Sozialversicherung

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