Botschaft zum Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den Philippinen
Medienmitteilung 13. November 2002
Botschaft zum Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den
Philippinen
Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten ein Abkommen über Soziale
Sicherheit zwischen der Schweiz und den Philippinen unterbreitet. Es wurde
am 17. September 2001 unterzeichnet. Es handelt sich um den ersten Vertrag
mit einem asiatischen Staat.
Das Abkommen beruht auf international anerkannten Grundsätzen. Der sachliche
Geltungsbereich umfasst die Rechtsvorschriften der beiden Staaten im Bereich
der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ziel des Abkommens
ist es, eine möglichst weitgehende Gleichbehandlung der Angehörigen der
beiden Vertragsstaaten zu erreichen und insbesondere die Auslandzahlung der
Renten zu gewährleisten.
Es tritt in Kraft, nachdem die erforderlichen parlamentarischen
Genehmigungsverfahren in beiden Staaten abgeschlossen sein werden.
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Kati Fréchelin
Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten
Bundesamt für Sozialversicherung
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