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Anreizsystem verbessert Datenqualität der Tierverkehrsdatenbank

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 20.11.2002

Anreizsystem verbessert Datenqualität der Tierverkehrsdatenbank

Der Bundesrat hat heute mit der Änderung von drei Verordnungen die
Grundlagen für mehr Qualität bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD)
gelegt: Ein Bonus-Malus-System soll die Meldedisziplin der
Rindviehhalter und der Schlachtbetriebe erhöhen und damit die
Datenqualität insgesamt verbessern.
Voraussetzung für eine lückenlose Tierverkehrskontrolle (TVK) ist eine
funktionierende Tierverkehrsdatenbank. Meldungen bezüglich Zu- und
Abgänge der Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung sind gesetzlich
vorgeschrieben. Die Meldedisziplin und damit die Datenqualität sind
jedoch bei der seit dem 1. Dezember 1999 betriebenen TVD noch
ungenügend. Mit einem Bonus-Malus-System soll sie jetzt verbessert
werden: Der Anreiz („Bonus“) besteht darin, dass die Beiträge des
Bundes an die Mehrkosten für die Entsorgung von Schlachtabfällen nicht
mehr an die Entsorgungsbetriebe, sondern an korrekt meldende
Rindviehhalter und Schlachthöfe ausbezahlt werden. Bezahlt werden 13
Franken pro korrekte Geburts- und Schlachtmeldung. Für fehlende oder
mangelhafte Meldungen wird eine Bearbeitungsgebühr („Malus“) erhoben.
Die heutige Form der Beitragszahlungen an die Entsorgungsbetriebe, mit
denen der BSE-bedingte Mehraufwand abgegolten wird, wirkt sich
längerfristig wettbewerbs- und innovationshemmend aus. Die Regelung
ist befristet. Der Bundesrat hat in der Agrarpolitik 2007 eine
Dauerlösung vorgeschlagen, deren Finanzierung mit neuen Einnahmen aus
der Versteigerung der Fleischimportkontingente gekoppelt ist. Im Sinne
einer Übergangsregelung soll das Anreizsystem bereits für 2003
eingeführt werden.
Höhere Abgaben für Ohrmarken (fünf statt zwei Franken) sowie eine
zusätzliche Gebühr von zwei Franken bei der Schlachtung bilden die
Basis für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung der TVD. Der
Abbau von Doppelspurigkeiten, beispielsweise bei den Geburtmeldungen
oder beim Tierverzeichnis, soll den administrativen Aufwand der
Tierhalter vermindern und zur Verbesserung der Datenqualität
beitragen. Dazu werden die TVD-Daten künftig auch anderweitig genutzt,
etwa von Zuchtorganisationen, Labelprogrammen oder vom Bund bei den
Zusatzkontingenten.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Direktionsstab, Vizedirektor Jacques
Chavaz, Tel. 031 322 25 02