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Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen betreffend ETA SA

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.11.2002

Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen betreffend ETA SA

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 18. November
2002, gestützt auf eine mit der ETA SA Fabriques d'Ebauches (ETA SA)
ausgehandelten einvernehmlichen Regelung, vorsorgliche Massnahmen
angeordnet. Damit verpflichtet die Weko die ETA SA, die Lieferungen an
ihre Kunden für die Dauer der Untersuchung fortzuführen, im Umfang von
85% Rohwerken und 15% Fertigwerken.

Die ETA SA liefert einen Teil ihrer Rohwerke an Uhrenfabrikanten. Mit
einem Schreiben an mehrere Kunden erklärte sie, die Lieferungen von
Rohwerken ab Januar 2003 zu reduzieren und ab Januar 2006 einzustellen
und stattdessen nur noch Fertigwerke zu liefern. Aufgrund dieser
Ankündigung reichten mehrere Uhrenfabrikanten bei der Weko Anzeige
gegen die ETA SA ein und ersuchten zudem um Erlass von vorsorglichen
Massnahmen.

Eine am 3. Oktober 2002 vom Sekretariat der Weko eröffnete
Vorabklärung ergab Anhaltspunkte, dass die ETA SA eine beherrschende
Stellung im Markt für Rohwerke für mechanische Uhrwerke hat und diese
Position möglicherweise missbraucht. Mit der am 4. November 2002
eröffneten Untersuchung wird nunmehr eingehend abgeklärt, ob und wenn
ja in welchem Ausmass das Verhalten der ETA SA gegen das Kartellgesetz
verstösst.

Im laufenden Verfahren hat sich die ETA SA bereit erklärt, ihre
Lieferungen an die derzeitigen Kunden für die Dauer der Untersuchung
der Weko fortzuführen, im Umfang von 85% Rohwerken und 15%
Fertigwerken. Die derzeitigen Erkenntnisse der Weko erlauben den
Schluss, dass damit die bestehende Wettbewerbssituation aufrecht
erhalten werden kann. Die Weko hat daher die Verpflichtung der ETA SA
in Form einer einvernehmlichen Regelung in die Anordnung von
vorsorglichen Massnahmen aufgenommen.

Auskünfte:
Prof. Walter Stoffel 079 436 81 49 
Patrick Krauskopf 076 567 14 07
patrick.krauskopf@weko.admin.ch