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Neues Disziplinarstrafrecht

3003 Bern, 13. November 2002

Medieninformation

Neues Disziplinarstrafrecht

Der Bundesrat will das Disziplinarstrafrecht des Militärstrafgesetzbuches an
die aktuellen Verhältnisse anpassen. Der Entwurf sieht einen neuen
Sanktionenkatalog vor, der neben den bisherigen Strafen auch die
Ausgangssperre und die Disziplinarbusse enthält. Ebenso sollen die in der
Praxis gemachten Erfahrungen der letzten Jahre in die
Disziplinarstrafordnung einfliessen.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Militärstrafgesetzbuches
verabschiedet. Diese schlägt eine Totalrevision der Disziplinarstrafordnung
von 1979 vor. Ihr Hauptziel besteht in der Anpassung des militärischen
Disziplinarstrafrechts an die heutigen Verhältnisse. Ebenso sollen die seit
1979 gemachten Erfahrungen sowie die aktuelle Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) mitberücksichtigt
werden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Anpassung des Sanktionenkataloges.
Dieser sieht heute nur den Verweis sowie den einfachen und den scharfen
Arrest vor. Damit stellt das geltende Recht insbesondere für mittelschwere
Disziplinarfehler keine angemessenen Sanktionierungsmöglichkeiten zur
Verfügung. Diese Lücke soll mit der Ausgangssperre von 3 bis höchstens 15
Tagen und der Disziplinarbusse von höchstens 500 Franken für im Dienst
begangene Disziplinarfehler respektive 1'000 Franken für solche, die
ausserhalb des Dienstes begangen wurden, geschlossen werden.

Die Maximaldauer der Arreststrafe wird von heute 20 Tagen auf 10 Tage
reduziert. Es wird nicht mehr zwischen leichtem und scharfem Arrest
unterschieden. Das neue Recht sieht - wie heute - die Möglichkeit vor, dass
der Arrest ausserhalb des Dienstes in den Formen der Halbgefangenschaft
vollzogen werden kann.

Das neue Disziplinarstrafrecht wird einheitlich auf Gesetzesstufe geregelt
sein; künftig soll das Dienstreglement keine Ausführungsbestimmungen mehr
enthalten.

Die Totalrevision des Disziplinarstrafrechts soll am 1. März 2004 in Kraft
treten, unabhängig von der bevorstehenden Armeereform.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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