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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Innere Sicherheit: Armee schliesst personelle Lücken des Bundes

Bundesrat legt Leitlinien zur inneren Sicherheit fest und trifft konkrete
Massnahmen - Grenzwachtkorps wird durch Armee verstärkt

Bern, 06.11.02. Der Bundesrat fällt wegweisende Entscheide zur Stärkung der
inneren Sicherheit und der Sicherheit an den Grenzen: Der Bundesrat legt
Leitlinien fest zum Finanzrahmen des Bundes, zum vermehrten Einsatz der
Armee,  zum Verhältnis Bund-Kantone sowie zur Wahrnehmung von
Sicherheitsaufgaben. Konkret wird das Grenzwachtkorps (GWK) mit Mitteln des
VBS verstärkt und dauerhaft unterstützt.

An seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat mit grundsätzlichen
politischen Fragen zur inneren Sicherheit auseinandergesetzt und folgende
Leitlinen gesetzt und konkrete Massnahmen beschlossen:

Finanzrahmen
Die von USIS (Überprüfung System innere Sicherheit der Schweiz) zur
Diskussion gestellten Lösungsansätze hätten jährliche Mehrausgaben in
dreistelliger Millionenhöhe zur Folge. Der Zielkonflikt zwischen maximaler
Sicherheit und verfügbarem Rahmen erforderte daher einen Vorentscheid: Der
Bundesrat  schliesst angesichts der staats- und finanzpolitischen Lage die
Beschaffung zusätzlicher Einnahmen für den Bereich der inneren Sicherheit
aus. Das bedeutet, dass die zu erreichende Verstärkung hauptsächlich im
heutigen Finanzrahmen und durch Prioritätensetzung und Mittelumschichtung zu
erreichen sind.
Im Finanzplan 2004-2006 wird unter Berücksichtigung der Schuldenbremse des
Bundes die Schaffung von Handlungsspielräumen für neue und prioritäre
Aufgaben in Aussicht gestellt. Darin wird auch geprüft, ob zusätzliche
Mittel für die innere Sicherheit bereitgestellt werden können.

Armee unterstützt zivile Behörden und GWK
Der gesteckte Finanzrahmen macht eine vermehrte Synergienutzung innerhalb
des Bundes notwendig: Die Armee soll dauerhaft sicherheitspolizeiliche
Aufgaben des Bundes erfüllen. Das heisst, militärische Kräfte
(Militärpolizei, Durchdiener der Infanterie, WK-Truppen) kommen vermehrt
auch in der so genannten normalen Lage in zivilen Bereichen und ihrer
Qualifikation entsprechend zum Einsatz. Der verstärkte Einsatz der Armee zur
subsidiären Unterstützung der zivilen Kräfte für Grenz-, Konferenz- und
Objektschutz wird damit vorläufig vom Ausnahmefall zum Regelfall.

Im Speziellen wird das Grenzwachtkorps (GWK) künftig schwergewichtig mit
professionellen Mitteln des VBS verstärkt und dauerhaft unterstützt. Auf
diese Weise kann das GWK seinen Personalunterbestand ausgleichen und neu
auch die Kontrolle in den internationalen Zügen übernehmen. Voraussetzung
dafür ist eine Priorisierung der Mittel der Armee, beispielsweise sind die
zum Schutz diplomatischer Einrichtungen in den Städten und Kantonen
eingesetzten Festungswächter durch Milizkräfte zu ersetzen. Ferner soll
geprüft werden, ob und inwieweit allenfalls auch Milizangehörige zur
Unterstützung des GWK eingesetzt werden können. Das GWK bleibt bis zu einem
allfälligen Schengen/Dublin-Beitritt beim EFD.

Kantone sollen Lücken schliessen
Im Gegenzug erwartet der Bundesrat von den Kantonen, dass sie ihr
Möglichstes unternehmen, um ihre personellen Lücken zu schliessen und ihre
Polizeiunterbestände zu regeln. Der Bund hält sich gegenüber den Kantonen
betreffend neuer und der Aufstockung bestehender Abgeltungstatbestände
zurück.
Die Lückenfüllung durch Private ist für den Bundesrat keine anzustrebende
generelle Option. Das Gewaltmonopol des Staates ist aufrechtzuerhalten. Der
Privatisierung der inneren Sicherheit sind Grenzen zu setzen.

Weitere Auskünfte:
Hans Klaus, Informationschef EJPD, Tel. 031 322 55 94
Oswald Sigg, Informationschef VBS, Tel. 031 324 50 82
Daniel Eckmann, Informationschef EFD, Tel. 031 322 63 01