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Umsetzung von Jugend+Sport 2000: Bundesrat heisst rechtliche Grundlagen gut

3003 Bern, 6. November 2002

Medieninformation

Umsetzung von Jugend+Sport 2000: Bundesrat heisst rechtliche Grundlagen gut

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über Turnen und Sport sowie
eine neue Verordnung über die Nationale Datenbank für Sport gutgeheissen.
Damit sind die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung von "Jugend+Sport
2000" ab 1.1.2003 geschaffen.

Jugend+Sport (J+S) ist das grosse Sportförderungswerk des Bundes für die
Jugend in der Schweiz. Auf dem Hintergrund der sportlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung wurde die Institution J+S in den vergangenen
Jahren einer Gesamtüberprüfung unterzogen und neuen Bedürfnissen angepasst.
Zentral für J+S sind die Kriterien Regelmässigkeit, Nachhaltigkeit und
Qualität. Für die Umsetzung von J+S 2000 ab 1.1.2003 mussten einige
rechtliche Grundlagen geändert oder neu geschaffen werden.

Neu werden sämtliche Beiträge des Bundes an Kurse im Rahmen von Jugend und
Sport (J+S) in Form von Pauschalbeiträgen ausgerichtet. Als Reaktion auf die
raschen Entwicklungen im Sport- und Vereinswesen wurde auch die
J+S-Kaderausbildung angepasst. Ein modulares System in der Aus- und
Weiterbildung erlaubt es, gezielt auf die Bedürfnisse der Leiterinnen und
Leiter zu reagieren.

Für die effiziente Erfüllung der administrativen Aufgaben in Zusammenarbeit
mit den Kantonen wird neu eine zentrale Nationale Datenbank für Sport
eingesetzt. Der Bundesrat hatte die entsprechende Verordnung bereits in der
letzten Woche gut-geheissen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

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