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Gebühren des Instituts für Rechtsvergleichung werden angepasst

Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2003 in Kraft

Bern, 06.11.2002. Die Gebühren des Schweizerischen Instituts für
Rechtsvergleichung (SIR) werden um rund 30 Prozent erhöht. Der Bundesrat hat
eine entsprechende Änderung der Gebührenverordnung des SIR auf den 1. Januar
2003 in Kraft gesetzt. Anlass für die Gebührenerhöhung ist einerseits eine
Anpassung an die Teuerung - die Gebühren wurden letztmals vor acht Jahren
erhöht - und andererseits eine mit Blick auf die Finanzprobleme des Bundes
gebotene Erhöhung der Institutseinnahmen. Mit der Erhöhung wird der
Kostendeckungsgrad erhöht und dem Verursacherprinzip verstärkt nachgelebt.

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne-Dorigny ist
eine selbständige Anstalt des Bundes. Die Hauptaufgabe des Instituts besteht
darin, für Bundesbehörden, Gerichte und Private Rechtsgutachten über
ausländisches Recht zu erstellen sowie seine rund 200 000 Bücher und 2000
Zeitschriften umfassende Bibliothek Rechtswissenschaftlern aus aller Welt
zur Verfügung zu stellen.

Weitere Auskünfte:
Bertil Cottier, Stellvertretender Direktor des SIR, Tel. 021 692 49 11