Obligatorische Unfallversicherung: Renten der Teuerung angepasst
Medienmitteilung 6. November 2002
Obligatorische Unfallversicherung: Renten der Teuerung angepasst
Der Bundesrat hat beschlossen, per 1. Januar 2003 den BezügerInnen von
Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung
eine Teuerungszulage von 1,2 Prozent zu gewähren. Die Renten der
obligatorischen Unfallversicherung werden gleichzeitig mit den Renten der
AHV der Teuerung angepasst. Die Erhöhung wird aufgrund des Landesindexes
der Konsumentenpreise festgesetzt.
Die Anpassung betrifft grundsätzlich alle bestehenden Renten. Für Renten
allerdings, die erstmals nach dem 1. Januar 2001 - nach der letzten
Teuerungsanpassung also - ausgerichtet wurden, gilt eine besondere
Berechnungstabelle.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Tel. 031 322 90 77
Seraina Rohner
Bereich Unfall
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Verordnung über Teuerungszulagen an Rentner der obligatorischen
Unfallversicherung
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