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Obligatorische Unfallversicherung: Renten der Teuerung angepasst

Medienmitteilung            6. November 2002

Obligatorische Unfallversicherung: Renten der Teuerung angepasst

Der Bundesrat hat beschlossen, per 1. Januar 2003 den BezügerInnen von
Invaliden- und Hinterlasse­nenrenten der obligatorischen Unfallversicherung
eine Teuerungszulage von 1,2 Prozent zu gewähren. Die Renten der
obligatorischen Unfallversicherung werden gleichzeitig mit den Renten der
AHV der Teuerung angepasst. Die Erhöhung wird auf­grund des Landesindexes
der Konsumentenpreise festgesetzt.

Die Anpassung betrifft grundsätzlich alle bestehenden Renten. Für Renten
allerdings, die erstmals nach dem 1. Januar 2001 - nach der letzten
Teuerungsanpassung also - ausgerichtet wurden, gilt eine besondere
Berechnungstabelle.

                        EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

                        Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:                        Tel. 031 322 90 77

Seraina Rohner

Bereich Unfall

Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage: Verordnung über Teuerungszulagen an Rentner der obligatorischen
Unfallversicherung

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Internet unter www.bsv.admin.ch