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MEDIENMITTEILUNG

Schweiz - EU: Bilaterale Verhandlungen II zur Zinsenbesteuerung

Steuerrückbehalt als Vertragsbasis

31. Okt 2002 (EFD) Die Verhandlungen zur Zinsenbesteuerung zwischen Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz wurden erstmals gestützt auf einen konkreten Staatsvertrags-Entwurf geführt. Im Zentrum stand das Kernstück des schweizerischen Lösungskonzepts: ein Steuerrückbehalt (Zahlstellensteuer), der eine automatische Besteuerung der Zinserträge zu Gunsten der EU-Mitgliedstaaten bewirkt. Diskutiert wurde ferner, ob ein gegenüber dem EU-Richtlinienentwurf höherer Steuersatz die Präventionswirkung optimieren könnte.

Die 3. Verhandlungsrunde zwischen den Delegationen der EU (Vorsitz: Robert Verrue, Generaldirektor GD Steuern und Zollunion) und der Schweiz (Vorsitz: Prof. Robert Waldburger, Delegierter für internationale Steuerverträge, Eidg. Steuerverwaltung) zur Zinsenbesteuerung hat am 31. Oktober 2002 in Brüssel stattgefunden. Im Zentrum der erstmals gestützt auf einen konkreten Abkommensentwurf geführten Verhandlungen stand der von der Schweiz eingebrachte Steuerrückbehalt (Zahlstellensteuer). Dieser bildet das Kernstück des schweizerischen Konzepts zur gleichwertigen Lösung des Zinsenbesteuerungs-Problems der EU. Der Steuerrückbehalt garantiert eine angemessene Besteuerung der Zinserträge von EU-Bürgern zu Gunsten der EU-Mitgliedstaaten. Dieses nach dem Quellensteuer-Prinzip funktionierende Modell entspricht dem von der EU definierten Anliegen, wonach eine angemessene Besteuerung von Zinszahlungen an EU-Bürger nicht über einen Drittstaat umgehbar sein soll. Mit dem Steuerrückbehalt wird die Hinterziehung von Steuern auf Zinszahlungen unattraktiv gemacht. Anlässlich der Verhandlung wurde die Frage diskutiert, ob der von der EU vorgesehene Steuersatz von zunächst 15% und später 20% die Präventionswirkung solcher Steuern tatsächlich voll ausschöpft. Das von der Schweiz als gleichwertige Massnahme zu der von der EU geplanten Lösung vorgeschlagene Prinzip würde im Rahmen der geplanten Zinsenbesteuerungs-Richtlinie von der EU bekanntlich nicht nur für ihre eigenen Mitgliedstaaten während einer langen Übergangsfrist wahlweise zugelassen - in der EU ist dieses Prinzip vielmehr auch als Sicherungsmassnahme für die Besteuerung von Dividenden weit verbreitet.

Zusätzlich ist die Schweiz bereit, die Möglichkeit zu prüfen, wonach ausländische Bankkunden selber zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an die Steuerbehörden wählen können. Auch einer Revisionsklausel im Hinblick auf den Ablauf der von der EU für ihre Mitgliedstaaten vorgesehenen Übergangsfrist kann die Schweiz zustimmen, sofern diese keinen präjudizierenden Charakter hat. Darüber hinaus ist die Schweiz bereit, im Einklang mit dem geltenden EU-Standard in Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten Amtshilfe auf Anfrage bei Steuerbetrug vorzusehen. Damit käme die Schweiz im Rahmen ihrer Rechtsprinzipien auch einem zusätzlichen Anliegen der EU entgegen, das keinen direkten Zusammenhang mit der Zinsenbesteuerung hat.

Die Schweiz ist bereit, die Verhandlungen in allen zehn zur Zeit mit der EU hängigen Dossiers konstruktiv fortzuführen. Ein rascher Abschluss ist aus der Sicht der Schweiz grundsätzlich möglich, falls ein ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann, das den Interessen beider Verhandlungspartner Rechnung trägt. Für Staatsverträge dieser Art ist in der Schweiz das fakultative Referendum vorgesehen.

Ein nächstes Treffen wurde vereinbart. Das Datum steht noch nicht fest.


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