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Gute Leistungen der Arbeitslosenkassen im Jahr 2001

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.10.2002

Gute Leistungen der Arbeitslosenkassen im Jahr 2001

Die Arbeitslosenkassen (ALK) arbeiten effizient. Die Erwartungen in
die neue Leistungsvereinbarung haben sich bereits im ersten Jahr
erfüllt. Praktisch alle Kassen konnten ihre Leistungen im Jahr 2001
optimieren.

Die Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und den Trägern der anerkannten
Arbeitslosenkassen gilt seit Anfang 2000 und bis Ende 2003. Sie nennt
die zu erfüllenden Aufgaben, die gemessenen Leistungen und schafft die
Voraussetzungen für einen effizienten, leistungsorientierten Vollzug
der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG).
Gemessen werden die Leistungen nach einheitlichen Kriterien, welche in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Arbeitslosenkassen
erarbeitet wurden.

Die Erhebungen für das Jahr 2001 zeigen, dass alle Träger die in der
Vereinbarung genannten Ziele konsequent verfolgt haben. Nahezu alle
Kassen erreichten zudem das angestrebte Ziel.

Die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen beliefen sich 2000 auf
112.8 Millionen Franken und konnten im vergangenen Jahr auf 103.1
Millionen Franken gesenkt werden. Die budgetierten Ausgaben für 2002
belaufen sich auf 110.5 Millionen Franken.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Trägern der
Arbeitslosenkassen will eine nachhaltige Wirksamkeit entfalten. Diesem
Zweck dient der jährliche Quervergleich. Hat eine Arbeitslosenkasse
über 5760 Leistungspunkte pro Vollzeitstelle erarbeitet, erhält sie
einen Bonus. Erreicht die Arbeitslosenkasse jedoch weniger als 4000
Leistungspunkte, entschädigt die ALV-Ausgleichsstelle lediglich einen
Teil der ausgewiesenen Verwaltungskosten.

Auskünfte:
D. Babey, seco, 031 322.22.73