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Finanzplan soll schuldenbremsekonform werden


MEDIENMITTEILUNG

Finanzplan soll schuldenbremsekonform werden

30. Okt 2002 (EFD) In der Herbstsession 2002 der eidgenössischen Räte wurden
eine Reihe von Vorstössen eingereicht, die sich grösstenteils auf die
Umsetzung der Schuldenbremse und den Finanzplan des Bundesrates beziehen.
Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen dazu unter anderem ausführt, wird
er alles daran setzen, dass der Finanzplan die Anforderungen der
Schuldenbremse erfüllt. Ebenfalls teilt er das Anliegen einer Begrenzung des
Ausgabenwachstums im Sinne einer längerfristigen Stabilisierung der
Staatsquote, wobei Entschuldungsmassnahmen für Sozialwerke wie auch rein
demographiebedingte Zusatzlasten separat zu beurteilen sind. Als
nichtvertretbar und mehrheitsfähig erachtet er dagegen eine reale
Plafonierung der Budgetausgaben.

Die eingereichten parlamentarischen Vorstösse zum Finanzplan lassen sich
einerseits thematisch zusammenfassen in einer Beschränkung des
durchschnittlichen Ausgabenwachstums auf die erwartete Teuerung
(gleichlautende Motionen von SR Hans-Rudolf Merz, FDP/AR, und NR Felix
Walker, CVP/SG) oder auf das nominelle Wirtschaftswachstum mit dem Ziel
einer Stabilisierung der Staats- und Steuerquote (gleichlautende Motionen
der FDP-, CVP- und SVP-Fraktion); andererseits in Forderungen nach einer
bedingungslosen Einhaltung der Schuldenbremse (Motion der FDP-Fraktion) mit
verschiedenen Fragen zur Bereinigung des Finanzplans und zur technischen
Umsetzung der Schuldenbremse (Interpellationen der FDP- und SVP-Fraktion
sowie von SR Helen Leumann, FDP/LU, und NR Arthur Loepfe, CVP/AI).

Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht zum Finanzplan 2004-2006 vom 30.
September 2002 Handlungsbedarf signalisiert und eine finanzpolitische
Standortbestimmung in Aussicht gestellt. Ziel der Standortbestimmung ist
neben der Herstellung der Schuldenbremsekonformität die Schaffung von
Handlungsspielräumen für neue und prioritäre Aufgaben. Neben der Überprüfung
von Bundesaufgaben gehören dazu auch Verzichtsplanungen. Dass der Finanzplan
nicht schuldenbremsekonform ist, hat verschiedene Gründe. Zu nennen sind zum
einen die von den eidgenössischen Räten noch nicht entschiedenen Fragen im
Sozialversicherungsbereich. Wenn die eidgenössischen Räte dem Antrag des
Bundesrates zustimmen, dem Bund einen Teil der
AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozente zu belassen, damit er einen Teil seiner
ebenfalls rasch wachsenden Ausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt daraus
finanzieren kann, wäre schon viel gewonnen. Zum andern hat die Korrektur der
Einnahmenschätzungen den Bereinigungsbedarf erhöht. Der Bundesrat lehnt die
Auflage ab, den Finanzplan ohne Steuererhöhung für die IV
schuldenbremsekonform zu machen. Wie im Fall der AHV sollen auch bei der IV
Finanzierungsprobleme durch zweckbestimmte Erhöhungen der Mehrwertsteuer
finanziert werden. Die IV ist auf zusätzliche Mittel zur Entschuldung und
zur Finanzierung ihrer stark anwachsenden Leistungen angewiesen.

Das durchschnittliche Ausgabenwachstum in der Periode 2002-2006 soll nach
den Vorstellungen mehrerer Parlamentarier und Parlamentarierinnen auf das
erwartete nominelle Wirtschaftswachstum oder die erwartete jährliche
Teuerung beschränkt werden. Eine Rückführung des durchschnittlichen
Ausgabenwachstums auf die nach unten korrigierte Wachstumsrate des
Bruttoinlandproduktes oder die erwartete jährliche Teuerung hätte zur Folge,
dass - bezogen auf das Jahr 2006 und den Finanzplan des Bundesrates - die
Ausgaben jährlich wiederkehrend um rund drei beziehungsweise sieben
Milliarden gekürzt werden müssten. Die Umsetzung solcher Vorgaben -
insbesondere was die restriktivere Forderung einer realen Stabilisierung der
Bundesausgaben betrifft - ist nach Ansicht des Bundesrates nicht
mehrheitsfähig, da solche Kürzungen die staatliche Aufgabenerfüllung in den
Kernbereichen substanziell einschränken würden.

Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung der
Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unveränderten Steuern.
Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und steuerquotenneutral. Sie schli
esst Änderungen der Steuersätze nicht aus. Steuererhöhungen führen zu einer
steigenden Staatsquote, Steuersenkungen reduzieren sie. Der Unterschied
zwischen der Zielsetzung in verschiedenen Vorstössen betreffend Steuer- und
Staatsquoten und jener des Bundesrates - wie er dies in seinem Leitbild vom
4. Oktober 1999 ausführt - besteht in der Berücksichtigung von Alt- und
demographiebedingten Zusatzlasten des Bundes im Bereich der IV. Ein
kleinerer Teil des vorgesehenen Mehrwertsteuerprozents dient der
Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte
des Ertrages ist für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht
darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern eine Altlast
zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu
decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über die Inkaufnahme einer
Verschuldung der IV bestritten. Zwar wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer
und die Überweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der
Bundesstaatsquote führen, doch ist der Anstieg vor diesem Hintergrund zu
relativieren.

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09 Andreas Pfammatter,
Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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