Nötig wurden die Korrekturen, weil infolge des schwächeren Wirtschaftswachstums die Einnahmenschätzungen um 1 Milliarde nach unten angepasst werden mussten. Auf der Ausgabenseite wurden gegenüber der Budgetbotschaft vom 30. September insgesamt Reduktionen von rund 680 Millionen vorgenommen. 320 Millionen entfallen auf tiefere Passivzinsen sowie auf den Rückgang von Steuereinnahmen, die den Kantonen sowie der AHV zustehen. Um rund 220 Millionen wird der Bundeshaushalt durch eine allgemeine Kreditsperre von einem Prozent entlastet. Gut 140 Millionen können durch gezielte Ausgabenkürzungen, von denen alle Departemente betroffen sind, eingespart werden.
Um nach 1997 und 1999 zum dritten Mal auf das Instrument der Kreditsperre zurückgreifen zu können, muss der Ende Jahr auslaufende Bundesbeschluss durch ein neues Bundesgesetz abgelöst werden. Die heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft sieht vor, dass die Sperre unter gewissen Voraussetzungen ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Unter anderem soll dies möglich sein bei schweren rezessiven Störungen der Wirtschaft. Die Aufhebung der Kreditsperre bedarf in diesem Fall der Genehmigung durch die Bundesversammlung, und sie muss dazu beizutragen, die Nachfrage zu stimulieren und die Konjunktur zu stützen.
BRB* 30.9.02 |
BRB* 30.10.02 | |
Ausgaben (in Mio) | 51'792 | 51'106 |
Veränd. Vorjahr (in %) | +1,1 | -0,3 |
Einnahmen (in Mio) | 51'850 | 50'850 |
Veränd. Vorjahr (in %) | +1,8 | -0,2 |
Saldo (in Mio) | 58 | -256 |
Ergebnisquote (in % BIP) | 0,0 | -0,1 |
Staatsquote (in % BIP) | 11,8 | 11,6 |
Steuerquote (in % BIP) | 11,1 | 10,9 |
*Bundesratsbeschluss
Auskunft:
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60
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