Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neue Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Ausländerinnen und -Ausländer

Der Bundesrat bestimmt die Höchstzahlen für Drittausländer

Bern, 30.10. 2002 Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen für die
ausländischen Arbeitskräfte aus den Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie
gelten für ein ganzes Kontingentsjahr vom 1. November 2002 bis zum 31.
Oktober 2003.

Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens am 1. Juni 2002 bestehen
getrennte Zulassungskontingente für Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum
einerseits und für Erwerbstätige aus Drittstaaten andererseits. Erstere sind
in den bilateralen Abkommen mit der EU/EFTA festgelegt. Über die
Höchstzahlen für Drittstaatsangehörige entscheidet der Bundesrat weiterhin
im Rahmen der jährlichen Ausländerregelung.

Dieses Jahr hat der Bundesrat 4'000 erstmalige Bewilligungen für
Jahres-aufenthalter und 5'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter
freigegeben. Die Hälfte dieser Kontingente wird nach dem bisherigen
Verteilschlüssel unter den Kantonen aufgeteilt. Über die andere Hälfte
verfügt das Bundesamt für Ausländerfragen; es verwendet sie im
gesamtwirtschaftlichen Interesse zum Ausgleich unter den Kantonen.

Bisherige Kontingentsbeanspruchung

In den vergangenen Monaten wurden die Bewilligungen für Jahresaufenthalter
sehr rege nachgefragt. Die Ausschöpfung der Kontingente für Kurzaufenthalter
liegt bisher etwas tiefer; dies dürfte sich aber mit Beginn der Wintersaison
noch ändern.

Zurückhaltende Kontingentsfreigabe

Der Bundesrat hat diese Höchstzahlen seinerzeit im Hinblick auf das
Freizügigkeitsabkommen eher zurückhaltend bestimmt. Angesichts der
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigt es sich nun, an diesem
Grundsatz festzuhalten.

Weitere Auskünfte:
Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen, Telefon 031.322.28.88