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Rahmenabkommen der Schweiz mit Bosnien und Herzegowina

Bern, 30. Oktober 2002

Pressemitteilung

Rahmenabkommen der Schweiz mit Bosnien und Herzegowina

Die Schweiz schliesst mit Bosnien und Herzegowina ein Rahmenabkommen über
die technische, wirtschaftliche und humanitäre Zusammenarbeit ab. Dies hat
der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Mit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens wird die Zusammenarbeit zwischen
der Schweiz und Bosnien und Herzegowina vertraglich abgesichert. Das
Rahmenabkommen dient insbesondere dazu, die gegenseitigen Erwartungen und
Leistungen festzulegen.

Mit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen Bosnien und Herzegowina
und der Schweiz wird ein wichtiges Grundlagenpapier für eine wirksame und
nachhaltige Zusammenarbeit der beiden Länder in Kraft gesetzt. Ziel ist eine
den Bedürfnissen der Bevölkerung und den lokalen Gegebenheiten in Bosnien
und Herzegowina angepasste Entwicklungszusammenarbeit auf der Grundlage der
Selbstverantwortung. Diese Partnerschaft soll die Festigung eines
funktionierenden und den demokratischen Grundprinzipien verpflichteten
Gesamtstaates in Bosnien und Herzegowina fördern und zur Stärkung der
Wirtschaft beitragen.

Die Schweiz ist in Bosnien und Herzegowina seit 1991 im humanitären Bereich
tätig. 1996-1998 stand der Wiederaufbau im Vordergrund; 1999 kam vermehrt
auch die technische Zusammenarbeit dazu. Im 3. Rahmenkredit "Ost" (1999 bis
2003) wurden 50 Mio. CHF für Bosnien und Herzegowina bereitgestellt. Diese
Mittel werden eingesetzt für die Förderung der guten Regierungsführung, die
Unterstützung in den Bereichen Gesundheit und soziale Sicherheit sowie
Wasser und Umwelt; zentral sind auch die Förderung des Privatsektors,
Produktions-, Handels- und Investitionsförderung, die Instandstellung der
Infrastruktur und der kulturelle und wissenschaftliche Austausch.

Weitere Informationen:
Barbara Hofmann, Sprecherin DEZA, Tel. 031 325 91 26 oder 079 300 48 63

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN