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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Republik Iran


MEDIENMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Republik
Iran

28. Okt 2002 (EFD) Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen
Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 27. Oktober 2002 in Teheran
durch den Vorsteher des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten,
Joseph Deiss und durch den Wirtschafts- und Finanzminister, Tamaseb
Mazaheri, unterzeichnet worden.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit einer
Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet werden und
ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu
genehmigen.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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