Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erklärung des VBS zur Administrativuntersuchung i.S. Nachrichtendienst/Südafrika

3003 Bern, 24. Oktober 2002

Medieninformation

Erklärung des VBS zur Administrativuntersuchung i.S.
Nachrichtendienst/Südafrika

Das VBS wünscht, restlose Klarheit in die Geschichte der Beziehungen unseres
Landes mit Südafrika zu bringen. Diese Klarheit kann, so weit es um
Politikbereiche des VBS geht, gewonnen werden, wenn es gelingt, die laufende
und umfassende Administrativuntersuchung in Ruhe und unter vollständiger
Würdigung der Informationen zum Abschluss zu führen. Dies ist ein
vorrangiges Ziel des Departements. Bundesrat Schmid spricht seinem
Untersuchungsbeauftragten, Herrn Prof. Rainer Schweizer, sein volles
Vertrauen aus.

Die GPDel ist für ihr Handeln dem Parlament gegenüber verantwortlich. Das
VBS wird sich deshalb weder zu den Arbeitsmethoden noch zu
Medienverlautbarungen der GPDel vernehmen lassen. Es versteht sich von
selbst, dass die GPDel für ihre eigenen Untersuchungsbedürfnisse im
VBS wie bis anhin offene Türen finden wird. Das VBS hält fest, dass Prof.
Schweizer ein gesetzlich vorgesehenes und gesetzlich bestimmtes
Untersuchungsverfahren im Rahmen der Aufsicht des Bundesrates durchführt. Im
Untersuchungsbericht soll auf die Frage der Respektierung gesetzlicher
Regeln für solche parallel laufende Verfahren eingegangen werden.

Bei den Fragen, welche in der "Weltwoche" zitiert werden, handelt es sich um
eine bedauerliche Panne: irrtümlicherweise wurde ein erster Entwurf von
Fragen an Dr. Wouter Basson aus dem VBS-Büro direkt verschickt, ohne
Absprache mit dem Untersuchungsbeauftragten.

Der Bericht über die Administrativuntersuchung wird bis spätestens 16.
Dezember 2002 veröffentlicht.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
Information