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Der Bundesrat schränkt Mourad Dhinas politische Aktivitäten in der Schweiz ein

Nachdem Dhina zum Chef des Exekutivbüros der FIS gewählt wurde

Bern, 24.10.2002. Der Bundesrat lässt nicht zu, dass der Konflikt zwischen
der algerischen Regierung und dem Front islamique du Salut (FIS) durch in
der Schweiz lebende Exponenten des FIS geschürt wird. Er hat deshalb am
Mittwoch beschlossen, dem Chef des FIS-Exekutivbüros, Mourad Dhina, zu
verbieten, von der Schweiz aus Propaganda zu betreiben, die Gewalt
rechtfertigt, zu solcher aufruft oder diese unterstützt.

Konkret wurde Mourad Dhina auch verboten, terroristische oder
gewalt-extremistische Akte, welche namentlich zum Ziel haben, die staatliche
Ordnung in Algerien gewaltsam zu stören, zu rechtfertigen, zu befürworten,
zu fördern oder materiell zu unterstützen. Damit dieses Verbot nicht
umgangen werden kann, darf Dhina auch nicht Dritte mit solchen Aktivitäten
beauftragen. Für den Fall einer Widerhandlung droht ihm die Ausweisung aus
der Schweiz.

Dhinas Aktivitäten
Mourad Dhina lebt seit längerem in der Schweiz. Nach und nach hat er eine
führende Position in dem in Algerien verbotenen FIS eingenommen. Anfang
Oktober 2002 wurde er ad interim an die Spitze des Exekutivbüros gewählt. In
dieser Funktion könnte er zunehmend zum Brenn- und Aktionspunkt des FIS im
Ausland werden.

Die Haltung der Schweiz
Der Bundesrat lässt nicht zu, dass die Schweiz und ihre freiheitliche
Rechtsordnung missbraucht wird, indem von ihrem Gebiet aus die innere
Sicherheit anderer Staaten direkt oder indirekt gefährdet wird, weil damit
die Beziehungen der Schweiz zum Ausland gestört werden.
So hat der Bundesrat bereits 1998 gegenüber einem anderen, damals in der
Schweiz aktiven Exponenten des FIS, Ahmed Zaoui, ein ähnlich lautendes
Verbot ausgesprochen.
Artikel 184, Absatz 3 der Bundesverfassung gibt dem Bundesrat im
Zusammenhang mit den Beziehungen zum Ausland die Kompetenz, solche Verbote
zu erlassen, wenn die Wahrung der Landesinteressen dies erfordert.

Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 36 07