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Wiederauflage der Kreditsperre

MEDIENMITTEILUNG

Wiederauflage der Kreditsperre

24. Okt 2002 (EFD) Mit gezielten Kürzungen in der Höhe von rund rund 140
Millionen und einer Kreditsperre von einem Prozent, mit der sich maximal 220
Millionen einsparen lassen, soll der Voranschlag 2003 wieder
schuldenbremsekonform werden. Diese Vorschläge unterbreitet der Bundesrat
den Eidgenössischen Räten. Nötig wurden die Korrekturen, weil infolge des
schwächeren Wirtschaftswachstums die Einnahmenschätzungen nach unten
korrigiert werden mussten.

Erstmals angewendet wurde die Kreditsperre 1997. Der damals erlassene
Bundesbeschluss läuft Ende dieses Jahres aus. Er muss deshalb durch ein
neues Bundesgesetz abgelöst werden. Der Kreditsperre unterliegen rund 40
Prozent des Haushaltes. Gebunde Ausgaben wie die Anteile Dritter an
Steuereinnahmen, Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen sind
davon ausgenommen. Die Kreditsperre erleichtert dank einer gewissen
Opfersymmetrie die Konsenssuche. Sie hat ausserdem den Vorteil, dass im Fall
rezessiver Entwicklungen Entsperrungen möglich sind.

Der Bundesrat greift daneben auch zu gezielten Ausgabenkürzungen. Betroffen
davon ist zum einen der Personalbereich, wo u.a. dank tieferer
Teuerungserwartungen Einsparungen in der Höhe von 40 Millionen möglich sind.
Weitere gut 100 Millionen werden durch rund zwei Dutzend Einzelmassnahmen im
gesamten Ausgabenspektrum der Bundesverwaltung gekürzt.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die notwendigen Umsetzungsarbeiten an
die Hand zu nehmen, so dass er seine Anträge zuhanden der Eidgenössischen
Räte am kommenden Mittwoch definitiv verabschieden kann. Sie werden den
beiden Finanzkommissionen rechtzeitig auf ihre nächsten Plenumssitzungen
vorliegen. Über die Grundsatzbeschlüsse von gestern wurden sie bereits
informiert.

Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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