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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN 

Medienmitteilung                                                      Bern, 23. Oktober 2002

Anpassung der Leistungen der Militärversicherung (MV)

Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung auf den 1. Januar 2003 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit wird der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, mit der AHV/IV-Rentenanpassung Schritt zu halten.

Die Renten der noch nicht im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten der MV und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. Dezember 2002 das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht hätten, werden um 3,90 Prozent erhöht, sofern die Rente 2000 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2001 werden um 1,60 Prozent erhöht.

Die Renten der im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten sowie die Eltern-, Geschwister- und Grosselternrenten werden um 0,90 Prozent erhöht, sofern die Rente 2000 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2001 werden um 1,10 Prozent erhöht.

Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die Festsetzung des Taggeldes und der Renten beträgt neu 130'534 Franken.

Der Jahresrentenansatz für die Festsetzung der Integritätsschadenrenten wird auf 31'871 Franken erhöht.

Mit der Anpassung werden die Renten der Versicherten der MV, die das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, an den Stand des Nominallohnindexes von 2042 Punkten (Juni 1939 = 100) angeglichen. Für alle auf unbestimmte Zeit festgesetzten Renten gilt die Teuerung bis zum Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 108,6 Punkten (Mai 1993 = 100) als ausgeglichen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Ferdi Bussmann, Bundesamt für Militärversicherung, Tel. 031 324 69 24