Medienmitteilung
Bern, 23. Oktober 2002
Anpassung der Leistungen der Militärversicherung
(MV)
Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung auf den
1. Januar 2003 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit wird der
gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, mit der AHV/IV-Rentenanpassung Schritt
zu halten.
Die Renten der noch nicht im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten der
MV und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. Dezember 2002 das
AHV-Rentenalter noch nicht erreicht hätten, werden um 3,90 Prozent erhöht,
sofern die Rente 2000 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2001
werden um 1,60 Prozent erhöht.
Die Renten der im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten sowie die
Eltern-, Geschwister- und Grosselternrenten werden um 0,90 Prozent erhöht,
sofern die Rente 2000 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2001
werden um 1,10 Prozent erhöht.
Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die Festsetzung
des Taggeldes und der Renten beträgt neu 130'534
Franken.
Der Jahresrentenansatz für die Festsetzung der Integritätsschadenrenten
wird auf 31'871 Franken erhöht.
Mit der Anpassung werden die Renten der Versicherten der MV, die das
AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, an den Stand des Nominallohnindexes
von 2042 Punkten (Juni 1939 = 100) angeglichen. Für alle auf unbestimmte Zeit
festgesetzten Renten gilt die Teuerung bis zum Stand des Landesindexes der
Konsumentenpreise von 108,6 Punkten (Mai 1993 = 100) als
ausgeglichen.
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Auskünfte:
Ferdi
Bussmann, Bundesamt für Militärversicherung, Tel. 031 324 69
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