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Rinderwahnsinn: Entschädigungsklage von 2'206 Bauern abgewiesen

MEDIENMITTEILUNG

Rinderwahnsinn: Entschädigungsklage von 2'206 Bauern abgewiesen

23. Okt 2002 (EFD) Das EFD hat mit Entscheid vom 22. Oktober eine
Entschädigungsklage von 2'206 Schweizer Bauern im Zusammenhang mit dem
Rinderwahnsinn abgewiesen. Die Landwirte hatten dem Bund in erster Linie zu
spätes Reagieren, insbesondere zu langes Zuwarten mit dem Importverbot von
britischem Tiermehl und dem Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Rinder
vorgeworfen. Ihrer Ansicht nach hätten die eidgenössischen
Gesundheitsbehörden ausserdem die Einhaltung des Tiermehlverbots im
Rinderfutter besser kontrollieren sollen.

Im Januar 2000 hatte das Bundesgericht das EFD um die Überprüfung einer
ablehnenden erstinstanzlichen Verfügung ersucht, die in Bezug auf die
bäuerlichen Forderungen ergangen war.

Das EFD hat aufgrund dieser Verfügung die drei betroffenen Ämter - das
Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Veterinärwesen und das
Staatssekretariat für Wirtschaft - sowie die Kläger erneut angehört. Die
drei Ämter haben ihre ablehnende Haltung bestätigt, weil ihrer Auffassung
nach ihre Verantwortlichkeit nicht gegeben ist. Die Kläger haben in der
Zwischenzeit ihre Forderungen von 185 auf 300 Millionen Franken erhöht.

Das EFD hat sich auf die Prüfung der Grundsatzfrage der Staatshaftung
beschränkt. Das bedeutet, dass der vorliegende Entscheid nur die Frage der
Widerrechtlichkeit betrifft. Das EFD vertritt in seinem jüngsten Entscheid
die Auffassung, dass der Bund im vorliegenden Fall keine Verantwortung
trage. Die zuständigen Ämter hätten bei der Bekämpfung des Rinderwahnsinns
keine unerlaubte Handlung oder Unterlassung begangen. Ganz im Gegenteil
hätten die Schweizer Behörden bei der Bekämpfung des BSE diejenigen
Massnahmen, die nach neustem Stand von Wissenschaft und Forschung
erforderlich waren, jeweils so rasch wie möglich ergriffen.

Gegen den Entscheid des EFD können die 2'206 Bauern bei der Eidgenössischen
Rekurskommission für Staatshaftung Rekurs einlegen und den Entscheid der
Kommission anschliessend an das Bundesgericht weiterziehen.

Auskunft: Barbara Schaerer, Generalsekretariat EFD, Tel. 031 322 60 18

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