Medienmitteilung
23. Oktober 2002
Berufliche Vorsorge: Senkung des
Mindestzinssatzes auf 3,25 Prozent
Im Anschluss an die
kürzlich geführten parlamentarischen Diskussionen hat der Bundesrat entschieden,
den Mindestzinssatz per 1. Januar 2003 von 4 auf 3,25 Prozent zu senken. Die
Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVV 2) bringt ein neues Verfahren, mit dem der Bundesrat den
Mindestzinssatz regelmässig, mindestens alle zwei Jahre, anpassen kann. Auf
Grund der unsicheren Entwicklung der Renditeperspektiven wird bereits im
nächsten Jahr wiederum eine Überprüfung des Mindestzinssatzes vorgenommen.
Grundlage bildet ein jährlicher Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung
(BSV) über die Situation der Vorsorge-einrichtungen und Lebensversicherer.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar
2003 auf 3,25 Prozent zu senken. Er hat ein Verfahren eingeführt, das künftige
Zinsanpassungen regelt. So soll die Anpassung des Mindestzinssatzes nach einem
festgelegten Verfahren erfolgen, um eine periodische Überprüfung der
Angemessenheit des Zinssatzes sicherzustellen. Die Überprüfung findet mindestens
alle zwei Jahre statt. Angesichts der weiterhin unsicheren Zinsentwicklung und
Lage auf den Anlagemärkten wird der Mindestzinssatz bereits im nächsten Jahr
erneut überprüft.
Ausschlaggebend für eine
Zinsanpassung sind für den Bundesrat verschiedene Komponenten:
- die
Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen
-
die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger
Anlagen
-
die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen
Der Bundesrat will inskünftig möglichst aktuelle Daten über die
finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen haben. Das BSV muss daher die
Situation der Vorsorgeeinrichtungen jährlich überprüfen und seine
Schlussfolgerungen in einem Bericht festhalten, wie dies aus Art. 44a BVV 2
hervorgeht. Dazu lassen die kantonalen Aufsichtsbehörden dem BSV die Angaben zu
den von ihnen kontrollierten Einrichtungen zukommen. Das Bundesamt für
Privatversicherungen (BPV) liefert Daten zu den
Lebensversicherern.
EIDG. DEPARTEMENT DES
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Auskünfte: Tel. 031 322 90 61, Jürg Brechbühl,
Vizedirektor, Bundesamt für
Sozialversicherung
Beilagen:
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Verordnungstext und Kommentar