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Erweiterte Regelung zum Erwerb eines Fachhochschultitels

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.10.2002

Erweiterte Regelung zum Erwerb eines Fachhochschultitels

Ein Fachhochschultitel verbessert nicht nur die Chancen auf dem
Arbeitsmarkt, sondern bildet häufig eine unabdingbare Voraussetzung
für weiterführende Studien und den Erwerb zusätzlicher
Berufsqualifikationen. Ab sofort können auch Absolventinnen und
Absolventen, welche ein Diplomstudium an der Hotelfachschule Lausanne
(EHL) (Abschluss 1998, 1999 und 2000) oder vor dem Jahr 2000 an einer
Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule (HHF) abgeschlossen haben,
einen Fachhochschultitel beim Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie (BBT) beantragen. Die bisherigen Titelumwandlungen
betrafen die Diplome der Ingenieurschule HTL, die Höheren Wirtschafts-
und Verwaltungsschulen (HWV) und die Höheren Fachschulen für
Gestaltung (HFG).

Das Interesse an der Möglichkeit, nachträglich einen
Fachhochschultitel zu erwerben, ist gross. Seit der Verleihung der
ersten Fachhochschultitel im Oktober 2000 haben über 8000 Inhaberinnen
und Inhaber eines HTL-, HWV- oder eines HFG-Diploms einen ihrer
Berufsbildung entsprechenden Titel beantragt. Aufgrund der revidierten
Verordnung zum Aufbau und Führung von Fachhochschulen können nun auch
Personen einen FH-Titel beim Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie (BBT) beantragen, welche ihr Studium an einer HHF oder -
in den Jahren 1998, 1999 und 2000 - an der Hotelfachschule Lausanne
(EHL) abgeschlossen haben.

Der Fachhochschultitel hat mit dem Inkrafttreten des bilateralen
Abkommens der Schweiz mit der EU zur gegenseitigen Anerkennung von
Diplomen vom Juni 2002 noch an Bedeutung gewonnen, setzt doch der
Zugang zu den im Ausland reglementierten Berufen häufig einen
Abschluss auf Hochschulstufe voraus.

Bedingung für den nachträglichen Erwerb eines Fachhochschultitels ist
der Nachweis von mindestens fünf Jahren anerkannter Berufspraxis oder
eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe (FH, Uni, ETH). Gesuche
können zusammen mit den verlangten Nachweisen des Studienabschlusses
und der Berufspraxis beziehungsweise des Abschlusses von
Nachdiplomkursen beim BBT eingereicht werden. Über die Vergabe des
FH-Titels entscheidet das BBT. Zur Prüfung der Anträge wird vorgängig
die Stellungnahme einer beratenden Kommission eingeholt. Für die
Titelumwandlung muss mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Monaten
und mit Kosten von 100 Franken gerechnet werden. Zusammen mit der
Gesellschaft Schweizerischer Betriebsökonomen (GSB HWV/FH, Tel: 01 260
98 98) und der SWISSENGINEERING/STV (Tel. 01 268 37 11 / 021 617 79
79) führt das BBT ein Informations- und Auskunftsnetz für alle Fragen
rund um die Titelumwandlung
(http://www.gsbhwv.ch/titelumwandlung.html).

Gesuchsformulare können auch beim BBT unter
fachhochschulen@bbt.admin.ch bzw. unter Fax 031 324 92 47 bezogen
werden.

Auskünfte:
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Kommunikation,
Helen Stotzer, Tel. 031 322 83 63 mail: helen.stotzer@bbt.admin.ch

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Fachhochschulen, Ressort Privatkunden & Services, Maja Hofer, Tel. 031 322 59 84, mail: maja.hofer@bbt.admin.ch
Internet: www.bbt.admin.ch (Fachoschulen / Dossiers: Titelumwandlungen)