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Weko: Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.10.2002

Weko: Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung  von
vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

Nach Durchführung einer Vernehmlassung bei den betroffenen Verbänden
und Unternehmen hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 21. Oktober
2002 eine Bekanntmachung  über die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze
für den Kraftfahrzeugvertrieb festgelegt.

Diese Bekanntmachung vervollständigt die von der Weko am 18. Februar
2002 erlassene Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche
Behandlung vertikaler Abreden, indem sie gewisse, dem
Automobilvertrieb eigene Aspekte präzisiert.

Die Weko betrachtet Klauseln im Bereich des Kraftfahrzeugvertriebs als
unzulässig, wenn diese die in der Bekanntmachung definierten Regeln
verletzen.

Die wesentlichen Aspekte dieser Bekanntmachung sind folgende:

- Verpflichtung der Kraftfahrzeugindustrie, Parallelimporte von
Kraftfahrzeugen aus dem EWR Raum zu zulassen.

- Trennung von Verkauf und Kundendienst.

- Vereinfachung des Verkaufs und der Parallelimporte von Ersatzteilen.

- Vereinfachung der Beschaffung von Ersatzteilen, Informationen
(inklusive Ausbildungsdaten) und Diagnoseinstrumenten durch
unabhängige Werkstätten.

- Verpflichtung der Kraftfahrzeugindustrie, Mehrmarkenvertrieb zu
zulassen, insbesondere die Möglichkeit für Händler, mehrere Marken in
den gleichen Verkaufsräumen anzubieten.

Die Bekanntmachung hat zum Ziel, den Wettbewerb im
Kraftfahrzeughandel, d.h. insbesondere beim Automobilhandel,
Ersatzteilhandel und Reparaturmarkt zu verstärken.

Die Regeln bezüglich des Kraftfahrzeughandels werden am 1. November
2002 in Kraft treten. Sie vereinfachen die Beurteilung der
Zulässigkeit von Vertriebsvereinbarungen im Kraftfahrzeughandel und
erhöhen dadurch die Rechtsicherheit. Die vorliegende Bekanntmachung
steht in Harmonie mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Nr.
1400/2002 der EU.

Die Bekanntmachung kann beim Sekretariat der Weko, Effingerstrasse 27,
3003 Bern bezogen oder unter www.weko.ch abgerufen werden.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren 079 667 90 15 
Prof. Walter Stoffel 079 436 81 49
Patrick Krauskopf 076 567 14 07
patrick.krauskopf@weko.admin.ch