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Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Pressemitteilung                                  16. Oktober 2002

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den
Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG); Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departements des Innern (EDI)
ermächtigt, das Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorentwurf des
Sprachengesetzes (SpG) zu veröffentlichen. Gleichzeitig beauftragte er das
EDI, aufgrund der vorliegenden Ergebnisse und der laufenden Zusammenarbeit
mit den kantonalen Stellen eine Botschaft auszuarbeiten.

Am 17. Oktober 2001 ermächtigte der Bundesrat das EDI zum Vorentwurf der
Paritätischen Arbeitsgruppe Sprachengesetz eine Vernehmlassung
durchzuführen. Diese  dauerte  bis zum 31. Januar 2002. Im Rahmen der
Vernehmlassung gingen 97 Stellungnahmen ein.

Der Vorentwurf zum SpG wurde allgemein positiv aufgenommen. Die
Notwendigkeit zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage war  bei den
Kantonen unumstritten. Die politischen Parteien äusserten sich
unterschiedlich. Mit Ausnahme der SVP, die keinen Gesetzgebungsbedarf sieht,
wurde die Schaffung eines SpG grundsätzlich gutgeheissen. Breite Zustimmung
fand die Vorlage bei SP, Grünen und EVP. Die CVP begrüsste das SpG sehr,
äusserst sich jedoch zu einzelnen Förderungsbestimmungen im Bereich des
Sprachunterrichts eher zurückhaltend. Auch die FDP bejahte grundsätzlich die
Vorlage, stellte aber gewisse Förderungsbestimmungen im Bereich
Verständigung und Austausch, insbesondere aus finanzpolitischen
Überlegungen, in Frage. Allgemein breite Zustimmung fand der Vorentwurf bei
einzelnen Gemeinden, beim Städte- und beim Gemeindeverband sowie bei
nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen.

Bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage wird den von Seiten der Kantone und
der politischen Parteien geäusserten Vorbehalten weitgehend Rechnung
getragen. Die Vorlage wird in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen,
namentlich der EDK und der ch-Stiftung, im Sinne einer Konsensfindung
überarbeitet. Der Bundesrat hat die feste Absicht, im Hinblick auf die
Erfüllung des Legislaturziels im Jahr 2003 die Botschaft zum SpG zu
verabschieden.

Eidgenössisches Departement des Innern

Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte:

Marimée Montalbetti, Chefin der Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt
für Kultur,

Tel.: 031 324 98 23

Constantin Pitsch, Dienst für Sprach- und Kulturgemeinschaften, Bundesamt
für Kultur,

Tel.: 031 322 92 87

Beilagen:

Bericht der Vernehmlassungsergebnisse (d, f, i, r)