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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Ein "Knigge" für die Beziehungen des Bundes mit den Gemeinden

Bern, 16.10.2002. Die Gemeinden werden besser einbezogen bei der
Ausgestaltung von Bundesmassnahmen, die sie betreffen. Der Bundesrat hat
gestern die Richtlinien betreffend die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den
Kantonen und den Gemeinden verabschiedet. Sie konkretisieren den neuen
Städte- und Gemeindeartikel in der Bundesverfassung (Art. 50 Abs. 2 und 3).

Die neue Verfassungsbestimmung ist für den Bundesrat vor allem Anstoss für
die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit Bund, Kantone, Gemeinden. Ihre
sachgerechte Umsetzung erfordert Informationen des Bundes über die Wirkungen
seiner Massnahmen auf Ebene der Gemeinden. Diese sollen bei der
Politikgestaltung stärker einbezogen werden und dies in einem Geist der
Partnerschaft und Transparenz. In Bezug auf die Berggebiete besteht seit
über 25 Jahren eine zufriedenstellende vertikale Zusammenarbeit. Bei den
Städten und Gemeinden befindet sich der institutionalisierte Dialog zwischen
den Staatsebenen hingegen erst am Anfang. Ein erster wichtiger Schritt wurde
im Februar 2001 mit der Schaffung der Tripartiten Agglomerationskonferenz
(TAK) gemacht.

Transparenz bei Zusammenarbeit und Direktkontakten

Zukünftig sollen Gemeinden und Städte systematischer als bisher in
Vernehmlassungen und Kommissionsarbeiten einbezogen werden, wenn absehbar
ist, dass sie durch Bundesmassnahmen betroffen sind. Zugleich steckt der
Bundesrat den Rahmen für seine Agglomerationspolitik ab, wobei diese primär
eine Aufgabe der Kantone ist.

Die Gestaltung von Direktkontakten zwischen dem Bund und den Gemeinden- im
Verhältnis zu den kantonalen Kompetenzen - ist eine staatspolitisch sensible
Frage. Die Kantone bleiben die primären Partner des Bundes bei der Umsetzung
von Bundesmassnahmen und sie bilden das wichtigste Scharnier bei der
Agglomerationspolitik. In erster Linie obliegt es ihnen, die Interessen der
Gemeinden gegenüber dem Bund zu vertreten. Bereits heute gibt es allerdings
in mehreren Politikbereichen Direktkontakte zwischen Bund und Gemeinden,
beispielsweise in der Umwelt- und der Sozialpolitik. Sie entsprechen
gegenseitigen Informationsbedürfnissen im Hinblick sowohl auf die Wahl
geeigneter Lösungen wie auch auf deren Umsetzung. Auch wenn der Bundesrat
trilaterale Kontakte Bund - Kantone - Gemeinden bevorzugt, namentlich im
Rahmen der TAK, anerkennt er den Nutzen bilateraler Kontakte Bund -
Gemeinden. Bei diesen Kontakten ist den Kantonen gegenüber Transparenz
walten zu lassen.

Die vorliegenden Richtlinien sind in enger Zusammenarbeit mit den am Dialog
beteiligten Partnern - Kantone, Gemeinden, Städte und Bergregionen -
erarbeitet und von der TAK gutgeheissen worden. Sie werden am 1. Dezember
2002 in Kraft treten und nach drei Jahren überprüft werden.

Weitere Informationen:
Luzius Mader, Vizedirektor, Bundesamt für Justiz (Tel. 031/322 41 02)