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Mehr Handlungsspielraum und Verantwortung für die Milchbranche

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 16.10.2002

Mehr Handlungsspielraum und Verantwortung für die Milchbranche

Für die Anpassung der Milchmenge soll die Milchbranche rasch mehr
Verantwortung übernehmen. Die Menge soll ausserdem nach
Verwertungskanal differenziert angepasst werden können. Der Bundesrat
hat heute eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Die Vorschläge
sollen vom eidgenössischen Parlament in der Wintersession behandelt
und sofort in Kraft gesetzt werden. Zusammen mit einer Aenderung der
Milchkontingentierungs-verordnung tragen die Vorschläge auch zur
Lösung der kurzfristigen Mengenprobleme bei.

Die aus der Zeit der Preis- und Absatzgarantie stammende
Milchkontingentierung entspricht den Anforderungen des Marktes nicht
mehr. Deshalb hat der Bundesrat mit der Agrarpolitik 2007 die Ablösung
der staatlichen Milchkontingentierung durch ein privatrechtliches
Mengenmanagement beantragt. Dies wird jedoch erst 2007 voll wirksam.
Aufgrund der gegenwärtig schwierigen Situation drängt sich deshalb ein
Zwischenschritt auf, mit dem der Branche grösserer Handlungsspielraum
und entsprechende Verantwortung übertragen wird: Ihre Beschlüsse und
Anträge bezüglich Milchmenge sollen unter bestimmten Bedingungen für
den Bundesrat eine beschränkte Verbindlichkeit erhalten.

Es ist davon auszugehen, dass sich die notwendigen Milchmengen für die
verschiedenen Verwertungskanäle künftig noch stärker unterschiedlich
entwickeln. Grundsätzlich sollen deshalb die für die einzelnen
Produkte zuständigen Organisationen die ihrem Bedarf entsprechenden
Milchmengen separat beantragen können. Damit ein solcher Beschluss
noch für das laufende Milchjahr (es dauert bis 30. April 2003) wirksam
werden kann, muss die Vorlage dringlich erklärt und im Dezember vom
Parlament verabschiedet werden. Ebenfalls als kurzfristige
Notmassnahme sieht der Bundesrat die Möglichkeit einer einheitlichen
Mengenanpassung für die gesamte Milchbranche vor. Sofern sich die
Milchproduzenten (SMP), die Milchindustrie (VMI) und die Käser
(Fromarte) einig sind, setzt der Bundesrat ihren Beschluss um. Auch
dies soll bereits für das laufende Milchjahr möglich sein. Die
Massnahme ist auf ein Jahr befristet.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2007 für die
Zeit von 2005 bis zur Ablösung der öffentlichrechtlichen
Kontingentierung im 2007 bereits eine nach Verwertungskanal
differenzierte, privatrechtliche Mengensteuerung vorgesehen. In
Ergänzung zur AP 2007 sollen die Branchen-organisationen bereits ab
2004 - nach Ablauf der dringlichen Massnahmen - ihre Mengen separat
beantragen können. Damit können die unterschiedlichen Entwicklungen
und Leistungen der Branche berücksichtigt werden. Administriert werden
die Kontingente in diesem Fall weiterhin durch den Bund.

Der Bundesrat hat ausserdem mit einer Aenderung der
Milchkontingentierungsverordnung ermöglicht, dass am 30. April 2003
nicht ausgefüllte Milchkontingente im nächsten Milchjahr ausnahmsweise
vollständig ausgenützt werden können. Normalerweise ist diese
Möglichkeit auf 5'000 kg beschränkt.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Direktion, Sektion Information, Jürg
Jordi, Tel. 031 322 81 28