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Änderung der Futtermittel- und Schlachtviehverordnung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 16.10.2002

Änderung der Futtermittel- und Schlachtviehverordnung

Der Bundesrat hat heute die Futtermittelverordnung geändert und damit
Verbesserungen bei Produktion und Inverkehrbringen von Futtermitteln
für Nutztiere beschlossen. Die neuen Vorschriften haben insgesamt
einen positiven Einfluss auf die Sicherheit von Lebensmitteln.

Künftig wird von den Produzenten von Futtermitteln mehr
Eigenverantwortung verlangt. Die neu eingeführte Selbstkontrolle
fordert von diesen, sich aktiv und kritisch um die Qualität der
Futtermittel zu kümmern. Im weiteren wird die Buchführungspflicht auf
alle Produzenten und Inverkehrbringer ausgedehnt, damit eine
allgemeine Rückverfolgbarkeit vom Produzenten zum Bauern und umgekehrt
sichergestellt werden kann. Diese Regelungen bieten Gewähr, dass in
besonderen Situationen Futtermittel zurückverfolgt und vom Markt
genommen werden können. Die weiterhin notwendige und wichtige amtliche
Kontrolle erhält durch die Selbstkontrolle und Rückverfolgbarkeit mehr
Gewicht und Effizienz. Neu ist zudem, dass die Anforderungen an
Nutztier-Futtermittel künftig auch für Produktion und Inverkehrbringen
von Heimtiernahrung gelten.

Der Bundesrat hat heute auch die Schlachtviehverordnung geändert. Mit
der Änderung werden die grossen Schlachtbetriebe dazu verpflichtet, ab
dem 1. Januar 2003 das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung der
Schlachttiere auf dem Waagdokument schriftlich festzuhalten. Damit
wird die Information für die Produzentinnen und Produzenten von
Schlachtvieh sichergestellt.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Produktionsmittel, Markus
Hardegger, Tel. 031 324 98 51