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CONFOEDERATIO HELVETICA
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CITES-Konferenz in Santiago

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 16.10.2002

CITES-Konferenz in Santiago

Vom 3. bis 15. November 2002 findet in Santiago, Chile die zwölfte
ordentliche Tagung der Vertragsstaaten des Übereinkommen über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und
Pflanzen (CITES) statt. Auf der Traktandenliste stehen unter anderem
über 50 Anträge zur Änderung der Anhangslisten des Übereinkommens, in
denen die geschützten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind. Der
Bundesrat hat heute die Position der Schweiz verabschiedet.

Das CITES-Übereinkommen ist seit dem 1. Juli 1975 in Kraft und gilt
heute in 160 Staaten. Es hat zum Ziel, den Handel mit Wildtieren und
?pflanzen sowie deren Produkte so zu gestalten, dass das Überleben der
Arten nicht gefährdet wird. Die Grundhaltung der schweizerischen
Delegation orientiert sich deshalb am Prinzip der Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung. Massgeblich für die Unterstützung oder Ablehnung
von Anträgen sind die Grundsätze der Konvention selbst, aber auch die
1994 an der neunten Konferenz angenommenen Kriterien. Die Kriterien
nicht erfüllende, wissenschaftlich nicht haltbare oder lediglich
emotional begründete Anträge sollen deshalb nicht unterstützt werden.
Dasselbe gilt für Anträge, bei denen grosse Probleme im Vollzug
voraussehbar sind und/oder bei welchen die internationale
Staatengemeinschaft dazu missbraucht werden soll, Mängel im Vollzug
auf nationaler Ebene auszubügeln. Grundsätzlich wird die Delegation
alle Anträge befürworten, die sich aus der periodischen Überprüfung
der Anhangslisten durch die zuständigen Komitees ergeben haben. Sie
wird in der Regel Anträge ablehnen, die ohne Konsultation der
Arealstaaten eingereicht wurden oder von diesen abgelehnt werden.

Botswana, Namibia und Zimbabwe sowie Südafrika (ausschliesslich für
die Population des Krüger Nationalparks) haben Anträge betreffend das
Management ihrer im Anhang II aufgeführten Populationen des
Afrikanischen Elefanten eingereicht. Dabei geht es darum, unter genau
definierten sichernden Bedingungen einen mengenmässig limitierten,
streng kontrollierten und kanalisierten Handel mit Elfenbein und
Häuten aus Hegeabschüssen zuzulassen. Der Erlös aus dem Export wird
weitgehend dem Naturschutz und der ländlichen Bevölkerung zugute
kommen. Zudem möchten Botswana und Namibia ebenso wie bisher Zimbabwe
auch den Handel von bearbeitetem Elfenbein aus ihren
Elefantenbeständen für «nicht kommerzielle Zwecke» (z.B.
Touristensouvenirs) wieder aufnehmen. Die Delegation wird diesen
Anträgen im Grundsatz zustimmen. Allerdings muss sie überzeugt sein,
dass die Kontrollmassnahmen im speziellen für die
Elfenbeinverarbeitungsindustrie und die Ausfuhren von bearbeitetem
Elfenbein ausreichend und - insbesondere im Falle von Zimbabwe -
langfristig sichergestellt sind. Die Delegation wird ausserdem die
Ergebnisse des Treffens der Arealstaaten abwarten und für ihre
Position berücksichtigen.

Dagegen soll der Antrag Indiens und Kenias den Afrikanischen Elefanten
generell wieder auf dem Anhang I aufzuführen und damit die Beschlüsse
von 1997 umzustossen, abgelehnt werden - nicht zuletzt, weil es Sache
des Depositarstaates Schweiz wäre, eine solche Aufhebung eines
früheren Beschlusses zu beantragen. Der Schweiz ist aber dazu vom
Ständigen Ausschuss kein solcher Auftrag erteilt worden.

Japan hat die Rückstufung der Zwergwalpopulation der nördlichen
Hemisphäre und der Bryde-Wal-Population des westlichen Nordpazifiks
vom Anhang I auf den Anhang II, verbunden mit einer Reihe
einschränkender strenger Zusatzbedingungen, beantragt. Effektiv sind
die biologischen Kriterien für eine Rückstufung (insbesondere in Bezug
auf die Zwergwalpopulation) erfüllt, ebenso wie die erforderlichen
Kriterien des «Vorsorgeprinzips». Das Handelspotential wird in
Anbetracht der Sachlage als klein - jedenfalls kaum grösser als
bereits heute - beurteilt. Die Delegation wird folglich einer
Rückstufung - vorbehältlich neuer Fakten - zustimmen. Dies unter
Hinweis darauf, dass bereits ein Beschluss der CITES-Vertragsstaaten
vorliegt, keinen Handel für Exemplare von Beständen zuzulassen, welche
gemäss der Internationalen Walfangkommission (IWC) nicht bejagt werden
dürfen (bzw. für die ein Fangmoratorium gilt).

Die schweizerische Delegation steht unter der Leitung von Dr. phil.
nat. Thomas Althaus, Leiter Artenschutz im Bundesamt für
Veterinärwesen.

Hintergrundinformation:
CITES-Konferenz in Santiago (Chile) vom 3. bis 15. November 2002
unter www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html

Auskünfte:
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel.
031 323 85 08 
Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25