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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die SVP-Asylinitiative ist eine Scheinlösung

Bern, 15.10.2002. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold will die Herausforderungen
im Asylbereich mit wirksamen Mitteln angehen und ist zusammen mit dem
Bundesrat gegen Scheinlösungen, wie sie die SVP-Asylinitiative fordert. Dies
machte sie am Dienstag in Bern deutlich. Auch die St. Galler Regierungsrätin
Karin Keller-Sutter (FDP) wandte sich gegen die am 24. November zur
Abstimmung kommende Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch".

Die Volksinitiative wurde 1999 lanciert, als besonders viele Menschen wegen
des Kosovo-Kriegs bei uns Schutz suchten. Nach Ende des Krieges kehrten über
42'000 Vertriebene wieder in ihre Heimat zurück. Seither hat sich der
Bestand von asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen in der
Schweiz von 120'000 auf 67'000 verringert. Ebenso konnten die Kosten um eine
halbe Milliarde gesenkt werden.

Drittstaatenregelung

Die Drittstaatenregelung der SVP suggeriert, dass mit dem vorgeschlagenen
neuen Nichteintretenstatbestand die Anzahl Asylsuchender in der Schweiz
reduziert werden kann. Dies setzt jedoch immer die Bereitschaft des
Drittstaates zur Rückübernahme voraus. Ohne diese Rückübernahme werden die
betroffenen Asylsuchenden in der Schweiz bleiben. Sowohl Bundesrätin
Metzler-Arnold als auch Regierungsrätin Keller-Sutter betonten, sie
befürworteten eine Drittstaatenregelung, bei der abgewiesene Asylsuchende
das Land auch tatsächlich verlassen.

Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung der SVP bricht zudem mit der
humanitären Tradition der Schweiz. Es würden auch Nichteintretens-entscheide
bei Personen gefällt, welche wirklich verfolgte Personen im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention sind.

Sozialhilfeleistungen

Bundesrätin Metzler-Arnold sprach sich gegen eine Festlegung der
Sozialhilfeansätze für Asylsuchende auf Bundesstufe aus, denn der damit
verbundene Wechsel der Sozialhilfezuständigkeit von den Kantonen auf den
Bund würde hohe Kosten verursachen. So könnte auf die 26 kantonalen
Strukturen und das kantonale Know-how kaum mehr Rücksicht genommen werden.
Wäre der Bund zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe, müsste er
mehrere grössere Bundeszentren erstellen. Da kein Kanton freiwillig Bauland
zur Verfügung stellen würde, sind die Konflikte mit den Kantonen und
Gemeinden vorprogrammiert. Ein Zuständigkeits-wechsel führt nicht zu
Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben für den  Bund von 80-100 Mio. Franken.

Mit der Teilrevision des Asylgesetzes wird ein neues Finanzierungssystem
eingeführt, welches finanzielle Anreize für die Kantone vorsieht, damit die
Wegweisungen schneller vollzogen werden. Dies ist die bessere Lösung, um
Kosten zu sparen.

Auch die verlangte Einschränkung der Sozialhilfe bei mangelnder Mitwirkung
ist nichts Neues. Schon heute bestehen in den meisten Kantonen zusätzlich zu
den bereits auf Bundesstufe vorhandenen Kürzungstatbeständen rechtliche
Grundlagen für eine Reduktion der Sozialhilfe, wenn Asylsuchende oder
vorläufig Aufgenommene ihre Mitwirkungspflicht verletzen.

Nicht die rechtliche Vereinheitlichung der Sozialhilfe auf Bundesstufe,
sondern einzig und allein die konsequente Umsetzung der bestehenden
kantonalen Bestimmungen führt hier zum Erfolg.

Beschleunigte Verfahren

Regierungsrätin Keller-Sutter ist überzeugt, dass je schneller und je mehr
missbräuchliche Asylgesuche bereits an der Empfangsstelle entschieden
werden, je früher mit der Rückführung begonnen werden kann, beziehungsweise
je kürzer letztlich die Aufenthaltsdauer ist, desto grösser ist der
Abschreckungseffekt. Sie unterstützt deshalb den Vorschlag des Bundesrates
in der Teilrevision des Asylgesetzes, wonach das BFF in der Empfangsstelle
die 20-tägige Ausschaffungshaft anordnen kann, wenn ein
Nichteintretensentscheid vorliegt und die Rückführung absehbar ist.

Sie stellt fest, dass die SVP-Initiative nicht einmal im Ansatz Lösungen für
die Verbesserung des Vollzugs der Wegweisungen bietet. Sie befürwortet unter
anderem, dass im neuen Ausländergesetz die Voraussetzungen für die
Ausschaffungshaft vereinfacht werden und so den kantonalen Behörden die
Anwendung der Zwangsmassnahmen erleichtern.

Keine Lösung der Probleme, dafür Mehrkosten

Die SVP-Asylinitiative bringt keinen echten Beitrag zur Lösung der
anstehenden Probleme im Asylbereich. Die geforderte gesamtschweizerische
Vereinheitlichung der Sozialhilfekosten verursacht dem Bund Kosten von 80 -
100 Millionen Franken. Das Arbeitsverbot, wie es die SVP-Initiative
vorsieht, ergäbe zusätzliche Sozialhilfekosten von 33 - 38 Millionen
Franken.
Lösungen, wie sie der Bundesrat in der Teilrevision des Asylgesetzes
vorschlägt, sind gefragt und nicht Scheinlösugen.

Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18