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Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 15.10.2002

Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven

Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat nach Anhörung der Kantone
und der Spitzenverbände der Wirtschaft die Arbeitsbeschaffungsreserven
bis Mitte Oktober 2003 freigegeben. Rund 1000 Unternehmen werden damit
ermächtigt, ihre bislang blockierten Mittel im Umfang von insgesamt
350 Millionen Franken für Massnahmen mit investivem Charakter
einzusetzen. Mit der allgemeinen Freigabe dieser bisher gebundenen
Mittel wird der Handlungsspielraum dieser Unternehmen vergrössert. Die
letzte allgemeine Freigabe war im Oktober 1998 beschlossen worden.

Die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven sind ein
konjunkturpolitisches Instrument, das auf Freiwilligkeit beruht. Sie
sollen mithelfen, eine ausgeglichene Beschäftigung zu fördern oder die
längerfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu
stärken. Unternehmen, welche einen Teil ihres Gewinnes auf ein
verzinsliches Sperrkonto beim Bund oder bei den Banken einlegen,
können die Einlage im Zeitpunkt der Reservenbildung vom steuerbaren
Reinertrag abziehen. Die Unternehmen sind in ihrem Entscheid frei, ob
sie die Reserven bei einer allgemeinen Freigabe auflösen wollen.

Für den Freigabeentscheid massgebend war für das Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement auch die gegenüber den Unternehmen
eingegangene Verpflichtung, die freiwillig gebildeten
Arbeitsbeschaf-fungsreserven freizugeben, wenn
Beschäftigungsschwierigkeiten drohen oder wenn solche bereits
eingetreten sind.

Auskünfte:
Max Zumstein, seco, Tel. 031/ 322 21 17 
Jules Biétry, seco, Tel. 031 322 62 72