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Weko verlängert das Prüfungsverfahren des Zusammen-schlusses Edipresse-Corbaz

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 15.10.2002

Weko verlängert das Prüfungsverfahren des Zusammen-schlusses
Edipresse-Corbaz

Mit Entscheid vom 14. Oktober 2002 hat die Wettbewerbs-kommission
(Weko) die Prüfungsfrist des Zusammenschluss-Vorhabens zwischen
Edipresse und Corbaz um zwei Monate verlängert.

Am 14. Oktober 2002 hat die Weko die Prüfungsfrist des geplanten
Zusammenschlusses zwischen Edipresse und Cor-baz um zwei Monate bis am
20. Dezember 2002 verlängert.

Dieser Entscheid liegt darin begründet, dass entscheidende Elemente,
welche für die Evaluation des Zusammenschlus-ses durch die Weko
notwendig sind, von den beteiligten Unternehmen nicht innerhalb der
ordentlichen Prüfungs-frist von vier Monaten beschafft werden können.
Die or-dentliche Frist wäre am 21. Oktober abgelaufen.

Das Kartellgesetz sieht vor, dass die Frist verlängert wer-den kann,
wenn die Weko bei der Prüfung des Zusammen-schlusses durch Umstände
gehindert wird, die von den be-teiligten Unternehmen zu verantworten
sind.

Auskünfte:
Patrik Ducrey, 031 324 96 78, 079 345 01 44 
patrik.ducrey@weko.admin.ch