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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Presserohstoff: Prioritäten des BFF für eine gerechte und effiziente Behandlung von Asylsuchenden aus Afrika

1. Das BFF setzt Massnahmen um, welche es erlauben, Aussagen über die
Wahrscheinlichkeit der von den Asylsuchenden während ihres Aufenthalts in
den Empfangsstellen gemachten Angaben zu Identität und Herkunft zu machen.
2. Die neuen Asylverfahrenssektionen in den Empfangsstellen (seit August
2002, Projekt DUO) behandeln Gesuche aus Angola, der DR Kongo, Nigeria,
Sierra Leone und Guinea prioritär.
3. Die Bundes- und Kantonsbehörden vollziehen prioritär Wegweisungen nach
Afrika, welche von der Justiz verurteilte Personen oder Personen mit
asozialem Verhalten betreffen. Wenn erforderlich, werden diese Wegweisungen
mittels Sonderflügen (für den Zweck gecharterte Flugzeuge) vollzogen.
4. Abschluss der laufenden oder in Vorbereitung befindlichen bilateralen
Verhandlungen mit für die Asylpolitik der Schweiz bedeutenden afrikanischen
Ländern, zwecks Unterzeichnung und Umsetzung einiger Rückübernahme- oder
Durchbeförderungsabkommen (namentlich mit: Nigeria, Elfenbeinküste, Ghana,
Senegal, Angola).
5. Umsetzung von Programmen zur freiwilligen Rückkehr nach Angola und der DR
Kongo, in Zusammenarbeit mit unseren üblichen Partnern.
6. Um den Wegweisungsvollzug, die korrekte Anwendung der Rückübernahme- und
Transitabkommen sowie die Realisierung von freiwilligen
Rückkehrhilfeprogrammen sicherstellen zu können, schickt das BFF
Migrationsattachés in die Hauptstädte der betreffenden afrikanischen
Staaten. Dieser Massnahme hat das Eidg. Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) bereits zugestimmt.
7. Asylsuchende afrikanischer Herkunft werden nach ihrer mutmasslichen
regionalen Herkunft unterschieden, damit ihre Verteilung auf die Kantone
ausgewogen und gerecht erfolgt. Es gibt folgende geographische
Unterscheidungen: Nordwestafrika; Zentralafrika (insbesondere Angola und die
DR Kongo); Horn von Afrika; Golf von Guinea (insbesondere Nigeria und
Kamerun) und die anderen Regionen.
8. Intensivierung der Koordination mit dem Bundesamt für Polizei (BAP) zur
aktiven Bekämpfung des organisierten Verbrechens, welches die afrikanische
Migration und Asylgesuche benutzt. Aktive Mitwirkung des BFF an den
Aktivitäten der Fachabteilung des BAP, die mit der Bekämpfung des
Menschenhandels und -schmuggels beauftragt ist.

9. Einsatz von unabhängigen, BFF-externen Vertrauenspersonen in den
Empfangsstellen zur Unterstützung von nicht begleiteten minderjährigen
Asylsuchenden, damit die Asylverfahren für alle Gesuchstellerinnen und
Gesuchsteller bereits in den ersten Tagen des Aufenthalts in der Schweiz
beginnen können.
10. Prüfen der Möglichkeiten, wie die Schweiz im Rahmen der bilateralen
Verhandlungen mit der Europäischen Union über Sicherheit und Migration
(sogenannte Schengen-Dublin-Verhandlungen) an den Vorteilen der
Verhandlungen der EU mit den afrikanischen Ländern teilhaben kann.
11. Erweiterung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die
Mitarbeitenden des BFF und des BFA zu Themen betreffend die Besonderheiten
und Verschiedenheiten der Migration von Personen afrikanischen Ursprungs.