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Asylsuchende aus Afrika: Erste Massnahmen werden umgesetzt

Bern, 11.10.2002. Asylgesuche von Personen aus afrikanischen Staaten werden
vorrangig behandelt. Ebenfalls Priorität hat die Rückführung von
straffälligen Asylsuchenden oder solchen, die sich asozial verhalten.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat aufgrund der steigenden
Asylgesuchszahlen von Personen aus Westafrika ein Massnahmenpaket
beschlossen und das Bundesamt für Flüchtlinge mit der sofortigen Umsetzung
beauftragt.

Eine Arbeitsgruppe des BFF hatte den Auftrag, eine Analyse über die Ursachen
der vermehrten  Migration aus Westafrika zu erstellen und geeignete
Massnahmen vorzuschlagen, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Der
entsprechende Bericht ist auf dem Internet (www.bff.admin.ch) verfügbar.

Der Bericht hält fest, dass Asylgesuche aus afrikanischen Ländern kein neues
Phänomen sind. Seit 10 Jahren bewegen sich die Asylgesuche zwischen 2'500
und 5'500 Gesuchen  pro Jahr. Auch im Jahr 2001 bewegten sich die Gesuche
(4'700) innerhalb dieser Grössenordnung. Während den ersten Monaten des
laufenden Jahres wurde jedoch ein Anstieg der Gesuche von afrikanischen
Staatsbürgern festgestellt. Dies veranlasste das BFF, diese Asylgesuche
prioritär zu behandeln.

Rasche Rückführungen

Auf Auftrag von Bundesrätin Metzler-Arnold hin wird das BFF umgehend
Massnahmen einführen, die es erlauben, die Identität des Gesuchstellers,
sein Alter und seine Herkunft bereits während des Aufenthaltes in der
Empfangsstelle festzustellen. Seit Anfang August befindet sich an jeder
Empfangsstelle eine Verfahrenssektion, die prioritär die Gesuche von
Personen aus Angola, der demokr. Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone und
Guinea behandelt.

Ebenso setzt  die Abteilung Vollzugsunterstützung des BFF alles in Bewegung,
um  die Rückführungen von afrikanischen straffälligen oder asozialen
Personen rasch vorzunehmen. Wenn nötig finden dazu auch Sonderflüge statt.
Um die freiwillige Rückkehr zu fördern, arbeitet das BFF gleichzeitig auch
Rückkehrhilfeprogramme für die wichtigsten Herkunftsländer aus.  Die ersten
werden bereits in den kommenden Monaten zur Anwendung kommen.

Um die Rückübernahme durch die Herkunftsstaaten sicherzustellen,  sind
Rückübernahme- und Transitabkommen nötig. Die Verhandlungen darüber erweisen
sich als schwierig, werden deshalb intensiviert und sollen so rasch als
möglich abgeschlossen werden. Mit Senegal konnte letzthin bereits ein
Transitabkommen paraphiert werden.

Im weiteren verstärkt das BFF zusammen mit  dem Bundesamt für Polizei (BAP)
das aktive Vorgehen  gegen kriminelle Gruppierungen, welche die
afrikanischen Asylsuchenden für ihre Zwecke ausnutzen. Da dieses Phänomen
nur grenzüberschreitend angegangen werden kann, intensivieren die Behörden
ihre Anstrengungen, um gegen  Menschenhandel und Personenschmuggel
anzugehen.

Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 98 80