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Neunte Verhandlungsrunde im Bereich landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.10.2002

Neunte Verhandlungsrunde im Bereich landwirtschaftliche
Verarbeitungsprodukte

Am 8. Oktober sind die Delegationen der Schweiz und der Europäischen
Union (EU) in Brüssel zur neunten Verhandlungsrunde im Bereich der
landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte zusammengetroffen. Nachdem
in früheren Verhandlungsrunden in den beiden zentralen Fragen (Liste
der erfassten Produkte und Ausgestaltung des
Preisausgleichsmechanismus für die in den Verarbeitungsprodukten
enthaltenen landwirtschaftlichen Rohstoffe) bereits eine weitgehende
Einigung erzielt worden war, ging es bei diesem Treffen um die Klärung
der Durchführungsbestimmungen und verschiedener Detailfragen. Es
konnten weitere Fortschritte erzielt werden.
Gegenstand der Verhandlungen im Bereich der landwirtschaftlichen
Verarbeitungsprodukte ist das Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommen
Schweiz-EG von 1972. Das vollständig überarbeitete Protokoll Nr. 2
soll nach dem derzeitigen Verhandlungsstand in Zukunft folgende
Bestimmungen enthalten:

Die EU wird ihre Zölle für alle vom neuen Protokoll Nr. 2 erfassten
Produkte aus der Schweiz vollständig abbauen und gleichzeitig bei
Exporten in die Schweiz keine Exportbeiträge mehr gewähren.

In Berücksichtigung dieses Abbaus der EU-Exportbeiträge wird die
Schweiz ihre Zölle für jene landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte
aus der EU, die unter das sog. „Schoggigesetz“ fallen (Bundesgesetz
vom 13.12.1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus
Landwirtschaftsprodukten), reduzieren. Es handelt sich dabei um
Produkte wie Fruchtjoghurts, Schokolade, Teigwaren, Müesli, Biskuits,
Backwaren, Speiseeis und andere Nahrungsmittelzubereitungen. Ferner
wird die Schweiz bei Ausfuhren in die EU ihre Exportbeiträge für diese
Verarbeitungsprodukte entsprechend dem Abbau der EU-Zölle auf ein
Niveau reduzieren, das der Differenz zwischen den schweizerischen und
den EU Preisen der jeweiligen Agrarrohstoffe entspricht.

Bei jenen Verarbeitungsprodukten, die keine Agrarrohstoffe im Sinne
des „Schoggigesetzes“ oder bloss Zucker enthalten (beim Zucker ist das
Preisniveau in der Schweiz und in der EU etwa gleich hoch), wird die
Schweiz ihre Zölle und allfälligen Exportbeiträge im Handel mit der EU
ganz abbauen (z.B. Kaffee und Kaffee-Extrakte, Kakao, Konfitüre,
Mineralwasser und Limonaden).

Die schweizerische Delegation wurde von Willy Tinner vom
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) geleitet, jene der EU von
Andreas Menidiatis von der Generaldirektion Unternehmen der
EU-Kommission. Die Delegationen sind überein gekommen, sich Ende
November wieder zu treffen.

Auskünfte:
Willy Tinner, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik, Tel.
079 471 99 62 (8. Oktober 2002), Tel. 031 324 09 06 (ab 9. Oktober
2002) oder Bernhard Herold, Tel. 031 324 08 24 (ab 9. Oktober 2002)