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Neues Rechnungsmodell für den Bund


MEDIENMITTEILUNG

Neues Rechnungsmodell für den Bund

30. Sep 2002 (EFD) Das Neue Rechnungsmodell des Bundes (NRM) hat zum Ziel,
die politische und betriebliche Steuerung sowie die Kostentransparenz zu
verbessern. Ab 2006 soll die Budgetierung und Rechnungslegung beim Bund auf
der Erfolgsrechnung basieren, die dem Parlament zusammen mit der
Investitionsrechnung, der Bilanz und der Mittelflussrechnung vorgelegt wird.
Letztere bildet die Grundlage für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts
und die Prioritätenbildung. Die geplanten Modernisierungen berücksichtigen
gestiegene Anforderungen an die Verwaltungsführung, Entwicklungen im
Informatikbereich sowie sinnvolle Harmonisierungen mit den kantonalen
Rechnungswesen. Das NRM ist Anlass, auch die Finanzstatistik den nationalen
und internationales Standards anzugleichen. Der Bundesrat hat das EFD
beauftragt, bis Mitte 2003 eine NRM-Botschaft auszuarbeiten.

Der Bundesrat hat einen Bericht des Eidg. Finanzdepartments zur Kenntnis
genommen, welcher die Hauptstossrichtungen für das künftige Rechnungsmodell
des Bundes festlegt. Diesen Hauptstossrichtungen folgend will der Bundesrat
im kommenden Frühjahr eine Botschaft für ein neues Finanzhaushaltsgesetz
verabschieden. Das NRM soll der dualen Ausrichtung im öffentlichen
Rechnungswesen besser gerecht werden, indem sowohl Aspekte der politischen
Rationalität (Gesamtsteuerung, Prioritätenbildung und Kreditsprechung durch
das Parlament) als auch die Bedürfnisse der modernen Amtsführung (Effizienz
des Mitteleinsatzes und Kostentransparenz) berücksichtigt werden. Im Zentrum
des neuen Rechnungssystems wird eine nach kaufmännischen Grundsätzen
geführte Erfolgsrechnung stehen, welche auf Stufe Gesamtbund zusammen mit
der Investitionsrechnung, der Bilanz, den Anhängen sowie der
Ausgaben-Einnahmen-Rechnung präsentiert wird. Im Weiteren legt der Bericht
folgende Leitplanken fest:

- Aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse, stellt die
Ausgaben-Einnahmen-Rechnung (also die Mittelflussrechnung) auf Bundesebene
auch künftig das massgebende finanzpolitische Steuerungsinstrument dar. Die
Berücksichtigung der Schuldenbremse bei der mittelfristigen Planung und
Prioritätenbildung liefert ein zentrales Element zur Abstimmung von
Aufgaben- und Finanzplanung. Es ist daher sinnvoll, dass der rollende
Finanzplan künftig nach den wichtigsten Aufgabengebieten gegliedert wird und
in Relation zum erwarteten Ausgabenplafond der Schuldenbremse gesetzt wird.

- Auch aus der Perspektive der modernen Verwaltungsführung werden immer
höhere Ansprüche an das Rechnungswesen des Bundes gestellt (Stichwort New
Public Management). So braucht der Bund ein differenziertes und
verhältnismässiges Kostenerfassungssystem, das die Ansprüche des Parlaments,
der Öffentlichkeit und der Amtsführung bezüglich Kostentransparenz erfüllt.
Aber auch die Instrumente der finanziellen Steuerung der
Verwaltungstätigkeit (Kreditspezifikation, Kreditabtretung,
Kreditübertragung, Leistungsverrechnungen, Personalsteuerung etc.) gilt es
im Sinne einer erhöhten Flexibilität und Effizienz des Mitteleinsatzes
anzupassen.

- Der Nutzen einheitlicher Regeln der Buchführung, Rechnungslegung und
Budgetierung ist für die Transparenz und die Kontinuität in der
Berichterstattung des Bundes unbestritten. Gleichzeitig sollen auch die
wichtigsten haushaltpolitischen Grundsätze ins Finanzhaushaltsgesetz
aufgenommen werden. Mit dem NRM leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur
Weiterentwicklung und Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens in der
Schweiz. Das neue Grundmodell bringt eine substantielle Annäherung an das
Harmonisierte Rechnungsmodell der Kantone. Da Letzteres aber seit über zwei
Jahrzehnten kaum weiter entwickelt wurde, sind Bund und Kantone bestrebt,
sich bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens gegenseitig
abzustimmen.

- Mit dem NRM soll das zentrale Rechnungswesen des Bundes in ein voll
integriertes Informatiksystem (auf Basis eines weit verbreiteten
Industriestandards) überführt werden. Gleichzeitig wird aber auch eine
Gesamtsanierung der teilweise inkonsistenten und problembehafteten
Informatiklandschaft im Finanzbereich der Bundesverwaltung vorgenommen.
Dadurch werden die betriebswirtschaftlichen Abläufe und die
Informatikausstattung künftig allen Anforderungen an ein modernes,
zuverlässiges und leistungsfähiges Rechnungssystem genügen.

Der Zeitplan sieht vor, dass die gesetzliche Grundlage in Form eines neuen
Finanzhaushaltsgesetzes Anfang 2005 in Kraft tritt und der Voranschlag für
das Jahr 2006 erstmals nach dem NRM erstellt wird.

Die Einführung des NRM ist auch der richtige Zeitpunkt, um die Statistik der
öffentlichen Finanzen der Schweiz einer umfassenden Revision zu unterziehen.
Die bestehende Finanzstatistik beruht in ihren Grundlagen auf dem
Rechnungsmodell der Kantone aus den siebziger Jahren. Die Finanzstatistik
wurde letztmals 1991 revidiert und vermag in ihrer heutigen Ausgestaltung
und dem ausgewiesenen Inhalt nicht mehr in allen Belangen den gestiegenen
nationalen und internationalen Anforderungen zu genügen. Eine Revision
drängt sich insbesondere aufgrund des neuen finanzstatistischen Standards
(GFS2001) des Internationalen Währungsfonds und der beabsichtigten
Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens in der Schweiz auf. Der
Bundesrat hat das EFD beauftragt, ein entsprechendes Reformprojekt
vorzubereiten.

Renseignements: Antonios Haniotis, Adm. fédérale des finances, tél. 031 323
86 74

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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