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Nachtrag II zum Voranschlag 2002


MEDIENMITTEILUNG

Nachtrag II zum Voranschlag 2002

30. Sep 2002 (EFD) Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten
Nachtrag zum Voranschlag 2002 Nachtragskredite im Umfang von 649 Millionen
Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt dies gegenüber dem Budget zu
Mehrausgaben von 1 250 Millionen oder 2,4 Prozent.

Ein Nachtragskredit über 164 Millionen wird beantragt, um der Krise in der
Milchwirtschaft zu begegnen. Ein Darlehen von 70 Millionen soll es dieser
Branche ermöglichen, die Käse- und Butterlager abzubauen. 63 Millionen sind
vorgesehen für die Milchproduzenten, deren Forderungen für gelieferte Milch
wegen der Nachlassstundung bei Swiss Dairy Food noch ausstehen. Die
restlichen 31 Millionen sollen in Form von Darlehen den Unternehmen zugute
kommen, die in der Käseveredelung und im Käsehandel tätig sind und
Liquiditätsprobleme haben.

Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf die
Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur Verbilligung der
Krankenkassenprämien zu Gunsten von einkommensschwachen Personen werden
zusätzliche 111 Millionen Franken benötigt. Da die Prämienverbilligungen
vermehrt beansprucht werden, stiegen die Ausgaben der Kantone in diesem
Bereich über Erwarten stark an. Dies gilt namentlich für die Kantone Zürich,
Luzern, Schwyz und Basel-Landschaft. Dadurch wächst auch der Bedarf an
Bundesbeiträgen. Das Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die
Invalidenversicherung. In diesem Bereich sind zusätzliche Mittel in der Höhe
von 65 Millionen erforderlich, namentlich weil die Zunahme der Zahl der
IV-Renten bei der Erstellung des Voranschlags unterschätzt worden war.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung stellt sich heraus, dass bei der
Erstellung des Voranschlags die Arbeitslosenzahl und damit die
Nettobelastung unterschätzt wurde. Man ging statt von 98 000 Erwerbslosen
lediglich von 65 000 aus. Der Anstieg ist auf die schlechte Konjunkturlage
zurückzuführen. Für den Bund, der sich mit 2,5 Prozent an den Gesamtausgaben
der Arbeitslosenversicherung beteiligt, bedeutet dies Mehrausgaben von 30
Millionen Franken.

Schliesslich führen die Veränderungen in der Finanzkraft der Kantone und die
Zunahme der Zahl der Rentnerinnen und Rentner dazu, dass für die
Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV zusätzlich 25
Millionen Franken benötigt werden.

Als Zeichen der internationalen Solidarität soll ein ausserordentlicher
Beitrag in der Höhe von 50 Millionen zu Gunsten der Flutopfer in Europa und
Asien gewährt werden. Mit diesem Geld sollen Nothilfe- und
Wiederaufbauprogramme finanziert werden, die zusammen mit schweizerischen,
lokalen und internationalen Partnern und im Einvernehmen mit den Behörden
der betroffenen Länder durchgeführt werden. Diese zusätzlichen Mittel
ergänzen die bereits existierenden gezielten Massnahmen, namentlich die
Erkundungsmissionen und -aktionen, die mit den im ordentlichen Budget
vorgesehenen Mitteln für die humanitäre Hilfe finanziert werden.

Weitere Nachtragskredite werden namentlich beantragt für die Einführung und
die Verbesserung des Autoverlads (29 Mio), für den Militärbereich (25 Mio)
und für Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung, vorab
NOVE-IT (21 Mio).

Auskunft: Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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