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Ausserordentlicher Zahlungsbedarf zur Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen des Bundes


MEDIENMITTEILUNG

Ausserordentlicher Zahlungsbedarf zur Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen
des Bundes

30. Sep 2002 (EFD) Im Zusammenhang mit der rechtlichen Verselbstständigung
der Pensionskassen des Bundes (PKB), der Post, der RUAG und von skyguide
sollen die noch ausstehenden Vorsorgeverpflichtungen des Bundes zur Behebung
der Unterdeckung ab 2003 der Finanzrechnung belastet werden. In seiner
heutigen Antwort auf die Dringliche Interpellation der SVP-Fraktion erinnert
der Bundesrat auch an die effektive Anlagerendite der Pensionskasse des
Bundes und hält fest, dass zwischen dem versicherungstechnischen Zinssatz
und dem BVG-Mindestzins deutlich zu unterscheiden ist.

Die noch ausstehenden Verpflichtungen des Bundes gegenüber der PKB, der
Post, der SBB, der RUAG, von skyguide und für die Überführung der
Vorsorgeverhältnisse der vor dem 1. Januar 1995 gewählten ETH-Dozentinnen
bzw. ETH-Dozenten in PUBLICA beliefen sich per Mitte September 2002 auf
insgesamt rund 15 Milliarden Franken. Dieser Betrag beinhaltet im
Wesentlichen den Fehlbetrag der PKB von ca. 8,3 Milliarden Franken, der erst
zum Zeitpunkt der Migration der Vorsorgeverhältnisse von der heutigen PKB
auf die neue Pensionskasse des Bundes PUBLICA genau bestimmt werden kann,
sowie den Rückstellungsbedarf von rund 3,5 Milliarden Franken für die
Vorsorgeverpflichtungen nach den anerkannten Rechnungslegungsstandards.
Dabei ist zu beachten, dass es sich beim Fehlbetrag der Pensionskasse des
Bundes zum überwiegenden Teil um eine Arbeitgeberschuld handelt. Es sind
insbesondere die Generationen der Versicherten aus der Gründungszeit der
Pensionskasse des Bundes (vor dem 2. Weltkrieg) und die vom Bund nicht
geleisteten Arbeitgeberbeiträge bei generellen Lohnerhöhungen, welche den
Fehlbetrag verursacht haben. Die heutigen Versicherten können deshalb nicht
zur Deckung dieses Fehlbetrages herangezogen werden.

In der Antwort ist auch erwähnt, dass die effektive Anlagerendite der
Pensionskasse des Bundes - unter Berücksichtigung der beim Bund angelegten
und durch ihn verzinsten Gelder - im Jahr 2000 2,7% und im Jahr 2001 -1,5%
betragen hat.

Weiterhin hält der Bundesrat fest, dass für die Wahl des
versicherungstechnischen Zinssatzes Zeitspannen massgebend sind, welche der
mittleren Verpflichtungsdauer einer Pensionskasse entsprechen und demzufolge
mehrere Jahrzehnte umfassen. Die Langfristigkeit der Verpflichtungen
verbietet es, kurzfristige Zinsschwankungen auf dem Kapitalmarkt zu
berücksichtigen. Demgegenüber ist der Mindestzinssatz nach BVG seiner Natur
nach kurzfristiger angelegt. Er wird vom Bundesrat aufgrund der
Anlagemöglichkeiten festgesetzt.

Auskunft:
Düggeli Peter, Eidg. Versicherungskasse, Tel. 031 323 41 91
Heimgartner Martin, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 75 36

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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