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Laufende Optimierung im Aufsichtsbereich der beruflichen Vorsorge


MEDIENMITTEILUNG

Laufende Optimierung im Aufsichtsbereich der beruflichen Vorsorge

30. Sep 2002 (EFD) Auch wenn das Schweizer System der 2. Säule stabil ist
und auch im internationalen Vergleich positiv beurteilt wird, ist eine
Optimierung der Aufsicht in diesem Bereich möglich und anzustreben. Dies
hält der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine dringliche
Interpellation der FDP-Fraktion sowie auf eine Motion der Kommission für
soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, beide zum Thema der
Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge fest.

Der Bundesrat hält in seinen Antworten fest, dass die Aufsicht über die
berufliche Vorsorge eine komplexe Aufgabe darstellt, welche gleichzeitig die
Vorsorge im Gesamtrahmen des Drei-Säulen-Systems gewährleisten und der
Anlagesicherheit angemessen Rechnung tragen muss. Es bestehen bedeutende
Berührungspunkte zwischen der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge und der
Finanzmarktaufsicht, welche eine stärker prudenziell ( "prospektiv ")
ausgerichtete Aufsicht nahe legen.

Bereits 1998 setzte das EDI eine Arbeitsgruppe mit Bundes- und
Kantonsvertretern zur Analyse von Aufsicht und Oberaufsicht in der
beruflichen Vorsorge ein, welche eine Bestandesaufnahme des geltenden
Systems vornahm und ihren Schlussbericht im März 2000 ablieferte. Eine
zweite Arbeitsgruppe aus Bundes- und Kantonsvertretern vertiefte die Frage
des Verhältnisses zwischen Oberaufsicht und direkter Aufsicht. Gestützt auf
diese Vorarbeiten sind Vorschläge des EDI an den Bundesrat in Vorbereitung.

Mit Blick auf die Frage zum Mandat der Expertenkommission Zimmerli hält der
Bundesrat fest, dass ein Vorschlag für ein Gesetz zur Errichtung einer
integrierten Finanzmarktaufsicht, die insbesondere die Aufgaben der Eidg.
Bankenkommission und des Bundesamts für Privatversicherungen übernimmt, in
Ausarbeitung steht. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren
Zeitpunkt auch noch weitere Bereiche dieser neuen Aufsichtsbehörde
unterstellt werden könnten. Die Expertenkommission Zimmerli befasst sich
demgegenüber nicht mit der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen.

In seine Antworten betont der Bundesrat, dass Überlegungen zur Organisation
der Oberaufsicht und der direkten Aufsicht über die berufliche Vorsorge
sowie zu gesetzgeberischen Grundlagen, welche keine Optionen präjudizieren,
im Gang sind. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat
umzuwandeln.

Auskunft: Martin Gisiger, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 / 322 22 76

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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