Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat gegen zusätzliche Beflaggung während der Sessionen


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat gegen zusätzliche Beflaggung während der Sessionen

30. Sep 2002 (EFD) Der Bundesrat hat sich heute gegen eine zusätzliche
Beflaggung des Parlamentsgebäudes mit Kantonsfahnen während der Sessionen
der eidgenössischen Räte ausgesprochen. Er beantragt, die entsprechenden
Motionen von Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG) abzulehnen.

In zwei Motionen forderte Nationalrat Toni Brunner den Bundesrat auf, die
Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes zu ändern: Vom ersten
bis zum letzten Tag der Sessionen sollten zusätzlich zu den bereits heute
gehissten drei Schweizerfahnen auf dem Parlamentsgebäude alle Kantonsfahnen
auf dem Nordbalkon wehen. Die Kantonsfahnen sollten dabei die Willensnation
Schweiz in ihrer Vielfalt und ihrem Zusammenhalt symbolisieren.

Der Bundesrat lehnt die Motionen ab mit der Begründung, dass
Beflaggungsregeln traditionellen Charakter haben; die heutigen Regeln der
Beflaggung des Parlamentsgebäudes entsprechen den international üblichen
Regeln bei staatlichen Gebäuden. Bereits heute zeigten die beiden
Schweizerfahnen auf den Kuppeldächern die Session an, während die dritte
Schweizerfahne auf dem Nordbalkon an den jeweils aktuellen Sitzungen gehisst
würden; die damit verbundene Signalwirkung für die Bevölkerung ginge mit dem
Hissen aller Kantonsfahnen unter. Ausserdem seien die eidgenössischen Räte
eine Institution auf Bundesebene. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung,
dass die Beflaggung des Nordbalkons des Parlamentsgebäudes mit den
Kantonsfahnen weiterhin auf spezielle Festtage als Ausdruck besonderer
Freude beschränkt bleiben sollte. Er beantragt dem Parlament die Ablehnung
der Motionen.

Auskunft: Bettina Hahnloser, Informationsdienst BBL, 031 325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch