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Beschaffungsrecht schliesst regionalpolitische Kriterien bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen aus


MEDIENMITTEILUNG

Beschaffungsrecht schliesst regionalpolitische Kriterien bei Vergabe von
öffentlichen Aufträgen aus

30. Sep 2002 (EFD) Das öffentliche Beschaffungswesen sei kein Mittel zur
Erreichung von regionalpolitischen Zielen, hält der Bundesrat in seiner
heutigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Fulvio Pelli
(FDP/TI) fest.

In den letzten Jahren seien der italienischsprechenden Schweiz die
Druckaufträge des Bundes schrittweise entzogen und an nördlich der Alpen
gelegene Unternehmen erteilt worden, schreibt Pelli in seiner
Interpellation. Dies habe dort zu einem Abbau der Arbeitsplätze in der
Druckerbranche geführt. Pelli fragt an, weshalb der Bund in seiner
Beschaffungspolitik nicht auch regionalpolitische Entscheidungen mit
einbeziehe und weshalb Druckerzeugnisse nicht in die Region der
entsprechenden Landessprache vergeben würden.

Das öffentliche Beschaffungswesen sei kein Instrument der Regionalpolitik,
schreibt der Bundesrat in seiner Antwort. Gestützt auf das entsprechende
Bundesgesetz von 1996, das die internationalen Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen umsetze, sei das wirtschaftlich günstigste
Angebot zu berücksichtigen. Im Dienste der Wirtschaftlichkeit des
öffentlichen Beschaffungswesens stehe im Übrigen die Bündelung von
gleichartigen Beschaffungen zu grossen Aufträgen; alle Sprachausgaben eines
Druckproduktes würden deshalb meist gebündelt als Gesamtauftrag an eine
Firma vergeben und in der Regel öffentlich ausgeschrieben.

Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb im öffentlichen
Beschaffungswesen sei der ungehinderte Zugang zur öffentlichen Nachfrage,
insbesondere die Erhöhung der Transparenz und der angemessene Abbau von
sprachlichen Barrieren. Dies ermögliche grundsätzlich Unternehmen aus allen
Regionen der Schweiz, sich auf die Aufträge zu bewerben. Der Bundesrat werde
in diesem Zusammenhang im Rahmen der bevorstehenden Revision des
Beschaffungsrechts prüfen, ob öffentliche Ausschreibungen des Bundes auch in
italienisch publiziert werden sollen.

Auskunft: Bettina Hahnloser, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel 031 325
50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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